Bußgeldkatalog für die Hauptuntersuchung
Laut § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) müssen Kraftfahrzeuge mit einem Amtlichen-Kennzeichen in regelmäßigen Abständen auf seine Sicherheit getestet werden.
Sollten Mängel am Fahrzeug festgestellt werden, müssen diese bis zu einer Nachprüfung behoben werden. Meistens sagt Ihnen Ihre Autowerkstatt welche Punkte zur Beachten sind und welche Reparaturen noch vor der TÜV-Prüfung durchgeführt werden sollten.
Versäumen der Hauptuntersuchung
| Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt | Euro | Punkte |
|---|---|---|
| Pkw und Krafträdern sowie sonstigen Kfz bei einer Fristüberschreitung von: | ||
| mehr als 2 bis zu 4 Monate | 15 | - |
| mehr als 4 bis zu 8 Monate | 25 | - |
| mehr als 8 Monate | 40 | 2 |
| Lkw, Busse und andere Kfz, für die Sicherheitsprüfungen vorgesehen sind bei einer Fristüberschreitung von: | ||
| bis zu 2 Monate | 15 | - |
| mehr als 2 bis 4 Monate | 25 | - |
| mehr als 4 bis 8 Monate | 40 | 1 |
| mehr als 8 Monate | 75 | 2 |
Die Hauptuntersuchung, wird meistens beim TÜV durchgeführt. Dort werden folgende Punkte am Fahrzeug auf Mängel geprüft:
- Bremsen
- Räder/ Reifen
- Rahmen/ Karosserie
- Auspuffanlage
- Lenkung
- Beleuchtung/ elektrische Anlage
- Scheiben/ Spiegel
- Ausrüstung
- Pedale, Sitze, Sicherheitsgurte
- Elektronische Sicherheitssysteme
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