Kfz-Steuer - die neuen Regeln

Der Klimaschutz ist mittlerweile in aller Munde und wird auch immer wichtiger. Da Kohlenstoffdioxid (CO2) in der Luft als Treibhasugas einen wesentlichen Teil zur Erderwärmung beiträgt und die Ölreserven schwinden, wird nun endlich auch bei Autos darauf geachtet, dass sie möglichst wenig CO2 ausstoßen. So werden sparsame Autos gefördert.

Seit dem 1. Januar 2010 wird die Bemessung der Kfz-Steuer vom Hubraum auf den Schadstoffausstoß umgestellt. Die Kfz-Steuer wird dann vom Bund und nicht mehr den Bundesländern erhoben. Damit will die Bundesregierung den kauf neuer Autos, die weniger Kohlendioxid (CO2) verbrauchen, fördern.

Seit dem 1. Juli 2009 wird daher ein neues Steuersystem für die Berechnung Kraftfahrzeugsteuer angewandt. Hier finden Sie alles Wissenswerte dazu im Überblick:

Das alte Steuersystem:
Der Steuersatz wurde aus folgenden Faktoren errechnet:

Das neue Steuersystem:
Der Steuersatz wird nun nach dem Krafstoffverbrauch und somit der Menge des CO2-Ausstoßes errechnet.

Für welche Kraftfahrzeuge welcher Steuersatz gilt:
Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden, werden nach dem neuen Steuersatz besteuert.
Wer seinen Wagen vor dem 5. November 2008 zugelassen hat wird weiterhin nach dem alten Steuersatz besteuert, für den ändert sich also nichts.
Wer seinen Neuwagen zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 angemeldet hat, der wurde bis maximal 2010 von der Steuer befreit. Nach Ablauf dieser Steuerbefreiung gilt dann automatisch der billigere Steuersatz für zwei Jahre, egal ob das dann der alte oder der neue Steuersatz ist. Danach gilt auf jeden Fall das neue Steuersystem.
Ab 2013 sollen dann alle Wagen, egal wann zugelassen, nach dem neuen Steuersatz besteuert werden.

Wie der neue Steuersatz genau errechnet wird:
Es gibt einen Basisbetrag, der sich aus dem Hubraum des Motors errechnet.
Für Benziner: 2 EUR pro 100 Kubikzentimeter, bei einem Zweiliter-Motor macht das 40 EUR.
Für Diesel: 9,50 EUR pro 100 Kubikzentimeter, bei einem Zweiliter-Motor macht das 190 EUR.
Bei einem CO2-Ausstoß über 120 g/km kommen noch 2 EUR für jedes zusätzliche Gramm.
Sollte der CO2-Ausstoß 130 g/km betragen, kommen also 20 EUR zu dem Basisbetrag dazu. Für einen Zweiliter-Motor und 130 g/km CO2-Ausstoß macht das also 60 EUR im Jahr für den Benziner und bei einem Diesel wären es 210 EUR.
Für Elektofahrzeuge gilt der selbe Basisbetrag wie für Benziner und jedes weitere Gramm über 120 g/km kostet auch hier 2 EUR. Sie werden aber weiterhin nach Gewicht besteuert. 5 Jahre lang sind sie nach ihrer Erstzulassung von der Steuer befreit.

Autohändler haben die Pflicht den CO2-Wert anzugeben
Wer sich einen neuen Wagen kaufen und Steuern sparen möchte, der kann bei jedem Händler direkt erkennen, welche Steuern auf ihn zukommen. Alle Händler sind dazu verpflichtet den CO2-Wert erkenntlich anzugeben. Somit sollten die Werte direkt auf den Preistafeln zu sehen sein.

Wie der CO2-Ausstoß berechnet werden kann:
Da ab 2013 alle Fahrzeuge nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert werden, ist es interessant zu erfahren, welchen CO2-Wert ihr derzeitiges Auto hat. Um diesen Wert auszurechnen müssen Sie nur den Verbrauch Ihres Autos errechnen und diesen mit dem Faktor 23,69 bei Benzinern und dem Faktor 26,58 für Diesel multiplizieren. Verbraucht ihr Benziner zum Beispiel 7 Liter pro 100 km, so ergibt das folgende Rechnung: 7 x 23,69 = 166 g/km.

Der Grenzwert von 120 g/km wird nicht bleiben
2009 bis Ende 2011 sind es 120 g/km
2012 bis Ende 2013 sind es 110 g/km
Ab 2014 sind es 95 g/km

Die genauen Werte können Sie in unserer Kfz-Steuer-Tabelle nachlesen.

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