DEVK Autoversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Begründete Schadenersatzansprüche werdenersetzt und unberechtigte abgewehrt. Darüber hinaus sollten Sie auch an den Schutz Ihres eigenen Fahrzeugs denken.
Die klassischen Ergänzungen:Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Die Kasko bietet einen generell sinnvollen Schutz und leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs. Sie haben die Wahl zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Mitversichert sind auch grob fahrlässig verursachte Schäden, wenn Sie z. B. einmal kurz nicht aufpassen und eine rote Ampel überfahren (ausgenommen sind gravierende Verstöße wie Alkoholfahrten).
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubtem Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung
- Brand oder Explosion
- Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Bruchschäden an der Verglasung
- Zusammenstößen mit Haarwild (z. B. Rehe), Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen
- unmittelbarer Einwirkung durch Sturm, Hagel, Schneelawinen, Blitzschlag und Überschwemmung
- Marderbiss-Schäden an den Kabeln, Schläuchen und Leitungen von Pkw, Campingfahrzeugen oder Krafträdern (jeweils zur Eigenverwendung versichert), inkl. Folgeschäden bis 1.000 Euro
- Parkschäden* an Pkw - etwa kleine Beulen, Dellen oder Kratzer
- Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Unfälle, auch wenn Sie diese selbst verschuldethaben; dazu zählen keine Brems-, Betriebs- oder reinen Bruchschäden
- Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personenn
Die Vollkaskoversicherung empfehlen wir Ihnen, wenn Sie ein neueres oder hochwertiges Fahrzeug versichern möchten.
Ihre Ersatzansprüche aus der Voll- und Teilkaskoversicherung- im Totalschadenfall: Bei Verlust oder Zerstörung des Fahrzeugs wird der Wiederbeschaffungswert, d. h. der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtesFahrzeug am Schadentag, ersetzt. Die DEVK entschädigt für Pkw zur Eigenverwendung bei Ersterwerbinnerhalb der ersten 12 Monate (bei DEVK Premium bis zu 24 Monaten) ab Erstzulassung sogar den Neuwert. Dies gilt bereits dann, wenn die erforderlichen Reparatur- kosten 80 Prozent des Neupreises erreichenoder übersteigen.
- im Reparaturfall: Bei Beschädigung des Fahrzeugs werden die Kosten der Wiederherstellung,
auch notwendige Nebenkosten (einfache Fracht- und sonstige Transportkosten)
ersetzt.
Die Entschädigungsgrenze für Reparaturkosten bildet normalerweise derWieder- beschaffungswert. Unter den o.a. Voraussetzungen wird auch der Neupreis erstattet.
Bei Pkw und Campingfahrzeugen vermindert sich bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Dieb- stahl die Höchstentschädigung um einen Abschlag von 10 Prozent. Dieser Abschlag entfällt, wenn das versicherte Fahrzeug am Tag des Schadens mit einer von der DEVK anerkannten Wegfahrsicherung aus- gerüstet war. Dies müssen Sie im Schadenfall nachweisen.
DEVK Kfz-Versicherung

