Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
Was gilt im Straßenverkehr als Großfahrlässig und wann weigert sich die Kfz-Versicherung zu zahlen? Wir haben mal die verschiedenen Fälle aus dem Autofahrer-Alltag zusammengetragen, damit Sie wissen, wie Sie Sich am besten verhalten.
Nicht immer sind alle Fälle von der Kasoversicherung abgedeckt. Je nach Fall kann man auf 25 bis 50 Prozent der Kosten sitzen bleiben, das geht schnell in die Zehntausende.
Seit kurzem sind die Verbraucher besser geschutzt da die Regeln der Kasko bei Fahrlässigkeit geändert wurden.
- Steinschlag: Wenn ein vorrausfahrendes Fahrzeug einen Stein hochschleudert, handelt es sich um höhere Gewalt und die Haftplicht zahlt nicht. Da kommt nur die eigene Teilkasko Versicherung in frage. Wenn der Stein oder Gegenstang von einem vorrausfahrenden runtergefallen ist, dann zahlt die Versicherung.
- Verkehrsverstöße: Wer eine Rote Ampel überfährt, bekommt Probleme mit seiner Vollkaskoversicherung. Wer mit Alkohol oder Drogen im Körper, Autofährt bekommt gleich Ärger von drei Versicherungen: Der Autohaftpflicht, Vollkasko, seiner Gestzlichen und Privaten Unfallversicherung. Die haftplicht kann bis zu 5000 Euro vom Versicherten verlagen wenn es Unfallopfer gab. Schlimmer sieht es bei der Vollkasko sowie Unfallversicherung aus, diese Können die Zahlung mindern oder ganz verweigern.
- Diebstahl und Vandalismus: Der Diebstahl eines Autos ist durch die Teilkasko versichert. Wer jedoch sorglos mit seinem Autoschlüssel umgeht, muß wenn er diese verliert die kosten für neue Schlößer meistens selber zahlen. Zerstochene Reifen, werden auch nicht bezahlt, da dies als Vandalismus gilt. Jede Versicherung führt eine Liste was bei einem Fahrzeug versichert ist, und bis zu wieviel. Fragen Sie nach auch prüfen Sie Ihre Unterlagen.
- Beladungsschaden: Wer mit dem Einkaufswagen ein fremdes Fahrzeug beschädigt, wird durch die Privathaftplichtversicherung geschützt. Wenn man beim beladen seines eigenen Fahrzeuges ein anderes beschädigt, zahlt die Autohaftplicht.
- Eigenschaden: Wenn man zwei Autos besitzt und ein davon mit dem anderen Beschädigt, Zahlt die Versicherung nicht, vorrausgesetzt die Autos sind von der selben Person versichert. Begründung ist daß man sich den Schaden selbst zugefügt hat.
- Insassen Versicherung: Mitfahrer sind auch durch die Haftplicht versichert, wenn Sie nicht grob Fahrlässig gehandelt und zum Beispiel angeschnallt waren.


