Insassenunfallversicherung

Unfälle, welche Personen (Fahrer oder Beifahrer) während des Gebrauchs des Fahrzeugs oder beim Ein- und Aussteigen bzw. beim Be- oder Entladen erleiden, können über eine Insassenunfallversicherung abgedeckt werden.

Die Zahlung einer Invaliditätsleistung, Todesfallsleistung oder Krankenhaustagegeld werden ungeachtet des Verschuldens geleistet (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung - diese leistet nur, wenn ein Verschulden Ihrerseits vorliegt).

Es stellt sich jedoch die Frage nach der Notwendigkeit einer Insassenunfallversicherung, denn:

Eine Deckungslücke in der KFZ- Haftpflicht besteht also nur für den Fall, dass niemanden ein Verschulden zuzuschreiben ist. Ein Beispiel wäre ein Unfall auf Grund eines plötzlich auftauchenden Rehs, ein Unfall durch eine Ölspur. In diesen Fällen liegt kein Verschulden vor, deshalb würde auch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht leisten, sondern eine Insassenunfallversicherung.

TIPP: Wenn nur Sie und Ihre Familie das Fahrzeug nutzen, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung einer Insassenunfallversicherung vorzuziehen. Die private Unfallversicherung bietet Ihnen 24 Stunden Deckung und nicht nur während der Zeit der Autofahrt.


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