Sonderkündigungsrecht für die Autoversicherung

Auch nach dem 30.11. besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer. Hier die Top3-Gründe, wie man trotz verpasstem Stichtag doch noch wechseln und sparen kann:

Beitragserhöhung
Erhöht die Autoversicherung den Beitrag für das nächste Jahr, so hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab dem Tag des Zugangs der Beitragserhöhung.

Schadenfall
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung haben nach einem Schaden das Recht auf eine Sonderkündigung. Hierbei ist aber zu beachten, dass bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer bereits an die Versicherung gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden.

Änderung der Typklasse oder Regionalklasse
Ein Sonderkündigungsrecht besteht ebenfalls, wenn sich die Einstufung der Typklasse oder Regionalklasse ändert. Voraussetzung ist allerdings, dass mit dieser neuen Einstufung ein höherer Beitrag für den Versicherungsnehmer fällig wird.

Speziell die ersten beiden Fälle sind für Ihre Besucher im Dezember interessant, da viele Versicherungen erst in diesem Monat ihren Kunden die Beiträge für das nächste Jahr mitteilen. Weisen Sie sie also ausdrücklich auf diese Sonderkündigungsmöglichkeiten hin.

Für die Leser von Kfz.net bieten wir eine kostenlose Vorlage zu Kündigung der Kfz-Versicherung.

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