Verkehrsrechtsschutzversicherung
Mit einem Unfall oder eine Ordnungswidrigkeit kann man als Autofahrer leicht in einen Rechtsstreit kommen. Dagegen Hilft eine Rechtsschutz-Versicherung, Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Anwalt und Verfahrenskosten und das auch im Ausland wo man ohne Rechtsbeistand praktisch verloren ist. Für Familien ist es besser eine Police zu nehmen die alle Mitglieder und Autos versichert. Solche Versicherungen gibt es schon ab 55 Euro im Jahr.
Unklare Haftungsfragen bei einem Verkehrsunfall enden oft vor dem Richter. Die Kosten dafür können Sie mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung absichern. Ein Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzug erlittenen Schadens.
- Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.
- Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.(Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangener Straftat.)
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug.(Kauf, Verkauf usw.)
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabenangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten für den Halter oder Eigentümer des versicherten Fahrzeugs.
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten. (z.B. Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist sehr zu empfehlen. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden oder bei Schäden im Ausland lässt leicht sehr hohe Streitwerte und damit auch ein hohes Prozessrisiko- entstehen. Im Ausland ist zudem ein Anwalt vor Ort nötig, die Abwicklung ist um einiges komplizierter.
Verkehrsunfall im Ausland
Bei Verkehrsunfällen im Ausland ist guter Rat teuer. Wie kommt man an eine Entschädigung für Personen- und Sachschäden? Befindet man sich im Urlaub oder auf Geschäftsreise, kann man in der Regel nicht unbegrenzt im Ausland verweilen um selbst alle Angelegenheiten vor Ort zu klären. Im Falle eines Personenschaden sollten Sie auf jeden Fall vor Ort einen Anwalt konsultieren (der ADAC bietet Adressen an).
Bei Blechschäden ist zu unterscheiden, ob sich der Unfall nach EU-Recht regeln lässt oder nicht. EU-Recht findet Anwendung, wenn der Unfallgegner aus einem EU-Staat kommt oder sich der Unfall in einem EU-Staat ereignet hat. In diesem Fall können Sie die Forderung auch von Ihrem Wohnort aus geltend machen. Durch einen Anruf bei der zentralen Auskunftsstelle unter der Tel.-Nr. 0180/25026 (0,06 Euro/Anruf), der Sie das Kennzeichen des Unfallgegners nennen, erfahren Sie, wer in diesem Fall mit der Schadensregulierung in Deutschland beauftragt ist. Dort machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Zu beachten ist jedoch, dass grundsätzlich das Recht des Unfalllandes für die Schadensregulierung Anwendung findet. Im Notfall können Sie sich auch an die Entschädigungsstelle in Hamburg wenden (Tel. 040/3018009), sollten Sie nach drei Monaten weder eine nachvollziehbare Stellungnahme noch ein angemessenes Regulierungsangebot erhalten haben.
Hat sich der Unfall in einem Land ereignet, dass nicht der EU angehört, sollten Sie den Schaden noch vor Ort regeln, am besten unter Zuhilfenahme eines ansässigen Anwalts. Hier erweist sich eine gute Rechtschutzversicherung als hilfreich.


