Der Konkurrenzkampf bei den Kfz-Versicherungen ist groß. Ein sorgfältiger Vergleich zahlt sich in der Regel aus. Hierbei sollte man jedoch nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die sonstigen Konditionen genau untersuchen. Ein guter Ratgeber ist hier die Stiftung Warentest, die sich ausgiebig mit dem Thema Kfz-Versicherungen beschäftigt hat. Ratschläge von Firmen oder Verbänden, die selbst Versicherungen anbieten, sind dagegen mit Vorsicht zu genießen.
Doch wie kann der Versicherungsnehmer bei Erhalt eines günstigeren Angebotes schnellstmöglich wechseln?
In der Regel ist der alte Vertrag mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Dies läuft in den meisten Fällen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, so dass ein Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein muss. Dies sollte per Einschreiben mit Rückschein geschehen, damit das Zugangsdatum nachweisbar ist.
Sofern der eigene Versicherer die Prämie erhöht, hat der Versicherungsnehmer zusätzlich zur regulären Kündigung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nach Ankündigung der Prämienerhöhung durch die Versicherung, die einen Monat im Voraus zu erfolgen hat, kann der Versicherungsnehmer mit dem Hinweis auf sein außerordentliches Kündigungsrecht seinen Vertrag kündigen.
Eine Kfz-Versicherung bietet Rabattregelungen für Wenigfahrer, Garagenbesitzer und Erwerber neuer Fahrzeuge. Der Zweitwagen wird meistens gunstiger eingestuft. Die Versicherung ist die Basis, um sich vor finanziellen Risiken unvorhergesehener Ereignisse im Straßenverkehr zu schützen.