EU-Führerschein

I. Der neue EU-Führerschein

1. Grundlagen
2. Fahrerlaubnisklassen
3. Ordentlicher Wohnsitz
4. Mindestalter
5. Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
6. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
7. Führerschein
8. Besitzstandsregelungen
9. Übergangsregelungen

II. Das neue Punktsystem

III. Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

IV. Sonstige Neuerungen

1. Fahrerlaubnis auf Probe
2. Verkehrszentralregister
3. Zentrales Fahrerlaubnisregister


Muss ich nach einer Heirat den neuen Namen im Führerschein eintragen lassen?
Nein, der alte Name kann im Führerschein stehen bleiben. Der Führerschein dient ja nur als Nachweis für die erworbene Fahrerlaubnis und nicht als Ausweis.

Europäisches Führerscheinregister erforderlich
Mit der im Jahr 2006 beschlossenen Dritten EU-Führerscheinrichtlinie soll die Verkehrssicherheit in Europa erhöht werden. Es wird der schnelle Aufbau eines europäischen Führerscheinregisters angestrebt. Dies soll verhindern, dass alkoholauffälligen Autofahrern, die eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) vermeiden wollen, in anderen EU-Mitgliedstaaten ein Führerschein ausgestellt wird. Sofern im eigenen Land die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sollen mit Hilfe des Registers in anderen EU-Ländern keine Führerscheine mehr erteilt werden.

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