EU-Führerschein

IV. Sonstige Neuerungen

3. Zentrales Fahrerlaubnisregister

Seit dem 1. Januar 1999 wird beim Kraftfahrt-Bundesamt ein zentrales Fahrerlaubnisregister aufgebaut. Bisher wurden im Verkehrszentralregister nur die sogenannten "Negativdaten" über die Fahrerlaubnis (namentlich Entziehungen, Versagungen, Fahrverbote und Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro Bußgeld) sowie die Fahrerlaubnisse von Fahranfängern ausschließlich für die Zwecke der Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert. Die Positivdaten, d. h. wer wann in welchen Klassen eine Fahrerlaubnis erworben hat, waren nur in den rund 600 örtlichen Fahrerlaubnisregistern vorhanden. Nunmehr werden auch diese Daten zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Auch aus diesem Register erhält der Betroffene unentgeltlich Auskunft. Der Identitätsnachweis ist in derselben Form zu erbringen, wie bei Anfragen an das Verkehrszentralregister.

EU Führerschein Übersicht

Aktuelle Umfrage
Würden Sie auf ein Auto verzichten, wenn Sie könnten?
Kfz-Newsletter
Jede Woche die aktuellen News über neue Autos, Termine und Unterhaltsames aus der Kfz-Branche
Newsletter abonnieren

Sie sind hier: Startseite > Autorecht > EU-Führerschein > Führerscheinkartei in Flensburg