EU-Führerschein

I. Der neue EU-Führerschein

1. Grundlagen

Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat bereits 1980 mit der Ersten Richtlinie über den Führerschein erste Schritte zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts unternommen. Die Richtlinie enthielt im wesentlichen

Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften die Zweite Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Ihre wesentlichen Bestimmungen sind

Richtlinien gelten in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar, sondern müssen in das nationale Recht umgesetzt werden. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland im wesentlichen geschehen durch

Das Gesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung traten am 1. Januar 1999 in Kraft. Das Gesetz enthält vor allem die Grundsätze des neuen Fahrerlaubnisrechts sowie die Vorschriften für die Fahrerlaubnis auf Probe und das geänderte Punktsystem. Alle übrigen wesentlichen fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Fahrerlaubnisklassen und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, sind in der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung zusammengefasst. Die Vorschriften für die Ausbildung der Fahrschüler finden sich in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. August 2002 - ; die Verordnung wurde darüber hinaus mit Begründung im Verkehrsblatt Heft 21, Erscheinungsdatum 15.11.1998 sowie im Verkehrsblatt Heft 24 vom 31.12.2002 abgedruckt).

Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

EU Führerschein Übersicht

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