EU-Führerschein

I. Der neue EU-Führerschein

4. Mindestalter

Das Mindestalter beträgt:

25 Jahre: für die unbeschränkte Klasse A beim "Direkteinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist beim Stufenführerschein
21 Jahre: bei den Klassen D, D1, DE und D1E
18 Jahre: für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, C, C1, BE, CE und C1E
16 Jahre: für die Klassen A1, L, M und T
15 Jahre: für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge

Für die Klassen C und CE beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, darf jedoch von seiner Fahrerlaubnis nur dann uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn er eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur Beförderungen durchführen, die nicht unter die Vorschriften der Verordnung (EWG) 3820/85 ("EG-Sozialvorschriften") fallen. Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter für die Klassen D, D1, DE und D1E 20 Jahre.

EU Führerschein Übersicht

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