EU-Führerschein

III. Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Kraftfahreignung. Sie wird deshalb beibehalten.

Um sicherzustellen, dass sie nach einheitlichen, sachlichen und verbindlichen Kriterien durchgeführt wird, sind folgende Bestimmungen geschaffen worden:

  • Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen,
  • wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
  • ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
  • Eignungszweifel im Hinblick auf die Einnahme von Drogen vorliegen,
  • die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen worden ist.

Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen nun einem Qualitätssicherungsystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als neutrale Stelle überprüft wird.

Medizinisch-psychologische Hauptuntersuchung (MPU)
Obwohl sich das Überwachungsprozedere der Polizei in den letzten Jahren immer mehr in Richtung Betäubungsmittel verschoben hat, ist die Alkoholauffälligkeit nach wie vor der Hauptgrund für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Im Jahr 2004 beruhten 63 Prozent der insgesamt über 100 000 Gutachten auf Promillesünden, gefolgt von Drogen und Medikamenten mit 15 Prozent. Der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge sind dies 4 Prozent weniger alkoholbedingte Gutachten bei Erstauffälligen als im Jahr 2003.

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