EU-Führerschein
IV. Sonstige Neuerungen
2. Verkehrszentralregister (VZR)Seit dem 1. Januar 1999 erhalten Privatpersonen kostenlos Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte im Verkehrszentralregister. Auskunft erteilt das
Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen.
Anerkannt werden:
- die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
- die Ablichtung des Personalausweises oder des Passes oder
- bei persönlicher Antragstellung der Personalausweis, der Pass oder der behördliche Dienstausweis.
Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung.


