Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) erhalten auf Antrag vom LBV (Landesbetrieb Verkehr) die Genehmigung, mit Ihrem Fahrzeug bestimmte Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu dürfen.

Was muss ich für einen Parkausweis für Behinderte mitbringen?

Weiterhin können folgende Ausnahmen für den Verkehr erteilt werden

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) erteilt auch folgende Ausnahmegenehmigungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen Homepage Ihres Bundesland oder Rathauses.
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