Autounfall im Ausland Regulierung

Die Sommerferien sind nicht mehr fern und viele Deutsche werden auch dieses Jahr wieder mit dem eigenen Auto reisen. Neben den deutschen Reisezielen stehen die Nachbarländer zur Auswahl. Doch was tun, wenn’s auf der Urlaubsreise kracht?

Bei einem Unfall im Ausland dürfen Autofahrer nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs jetzt auch an ihrem Heimatort gegen die Versicherung des Unfallgegners klagen. Doch bevor es zu einer Klage kommt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer bei der Schadenregulierung unter +49-0180-25026 (pro Anruf 6 Cent aus dem dt. Festnetz).

Jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer. Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter des Zentralrufs den Kontakt zum Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Ist die ausländische Versicherung nicht bekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.

Viele Deutsche nutzen ihr Auto, um die Ferienzeit im Ausland zu verbringen. An die Möglichkeit eines Unfalls denkt dabei kaum jemand. Es empfiehlt sich jedoch, für einen solchen schon vor der Reise Vorkehrungen zu treffen.

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung kann hier ebenso hilfreich sein wie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für das In- und Ausland. Nehmen Sie die Adressen Ihrer Versicherer mit ins Gepäck, so dass Sie im Notfall schon vor Ort den Kontakt herstellen und Rat bzw. Hilfe in Anspruch nehmen können. In Folge von Sprachschwierigkeiten und in Unkenntnis des Rechtssystems des Urlaubslandes kommen andernfalls leicht Probleme bei der Schadensabwicklung auf den Reisenden zu.

Bestimmte Verhaltensregeln sind jedoch in jedem Fall landesunabhängig zu beachten.
Bei einem Unfall sollte stets die Polizei hinzugerufen und ein Protokoll erstellt werden. Sie sollten sich unbedingt eine Kopie des Unfallprotokolls aushändigen lassen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Vergessen sie nicht, alle Daten des Unfallgegners und eventueller Zeugen zu notieren. Hierzu gehören Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen ebenso wie die Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners.

Sofern Sie auch die Unfallstelle, den Unfallhergang und eventuelle Schäden mit Fotos und Skizzen von der Unfallstelle möglichst genau festhalten, haben Sie einen großen Teil der Voraussetzungen für eine reibungslose Schadensregulierung bereits erfüllt.

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