Promille-Grenzwerte

Welche Promillewerte bringen mich in schwierigkeiten? Zahlen und Auswirkungen von Alkohl am steuer. Wer fahrt tränk am betsen gar nichts, und wer unter 21 darf beim und vor dem Autofahren gar kein Alkohol trinken.

Wer alkoholisiert fährt risikiert ausserdem den Schutz der Autohaftplficht-Versicherung und der Kaskoversicherung.


Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:
nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegt.

strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:
Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)

  • Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
  • Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
  • Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:
strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer

Stand der Informationen: 01.01.2002

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