Punktestand im Verkehrszentralregister Flensburg

Alljährlich ereignen sich rund 2,25 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Wie die Statistik zeigt, geht das höchste Unfallrisiko dabei von so genannten Punkte-Sündern aus, d.h. von Autofahrern, die im Verkehrszentralregister in Flensburg registriert sind.


Was passiert bei welchem Punktestand im Flensburger Punktekatalog?

Allgemeine Informationen zum Punktestand in Flensburg

Wie erfahre ich meinen Punktestand in Flensburg?

Rund 7,1 Millionen Autofahrer und Verkehrssünder sind derzeit im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg gespeichert. Also etwa jeder siebte der 49 Millionen Führerscheininhaber in Deutschland.
Autofahrer können sich kostenlos über Ihren aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei informieren.

Dazu reicht ein formloses Schreiben zum Punkte abfragen an das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Bitte um Auskunft aus dem "Verkehrszentralregister".

Die Straßenverkehrsämter werden vom Kraftfahrtbundesamt informiert, sobald ein Verkehrsteilnehmer acht oder mehr Punkte hat. Als Fahrer werden Sie darüber ebenfalls informiert (Gebühr 17,90 EUR + Auslagen).

Ab 14 Punkten bekommen Sie eine gebührenpflichtige Aufforderung
(25,60 EUR + Auslagen) an einem speziellen Aufbauseminar Teilzunehmen.

Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit werden nach zwei Jahren getilgt. Solche wegen Straftaten ohne Alkohol und Drogen dagegen nach 5 Jahren und Punkte für Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen nach 10 Jahren. Vorraussetzung für die Löschung der Punkte: In der jeweiligenFrist dürfen keine neuen punkterelevanten Verkehrsverstöße angefallen sein. Hat der Kontostand in der Sünderkatei 18 Punkte erreicht, wird der Führerschein eingezogen.

Demnächst sollen auch Abfragen per Internet möglich sein. Wie ist derzeit noch ungeklärt.

Wie baue ich Punkte in Flensburg ab?

Wenn Sie Punkte in Flensburg haben, können Sie durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen bis zu 4 Punkte abbauen.

Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden.

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