Wozu ein Fahrtenbuch?
Wenn Sie die Fahrten die Sie privat mit Ihrem Pkw durchführen im Fahrtenbuch nachweisen, können Sie bares Geld sparen.
Die Fahrtkosten die entstehen wenn Sie beruflich mit Ihrem PKW unterwegs sind, können Sie von der Steuer abstezen.
Egal ob Start- Zieladresse, Abfahrts- und Ankunftszeiten oder Kilometerstände; ein elektronisches Fahrtenbuch kann die wichtigsten Daten aller Fahrten automatisch speichern und damit die Auskunft für die Steuer erheblich erleichtern.
Wenn sie mehr als 35% geschäftlich mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, kann sich das Führen eines Fahrtenbuches schon lohnen. Sie müssen dem Finanzamt nur Ihre Fahrten nachweisen. Ob mit einer Software oder auf Papier ist dabei egal. Wichtig ist nur, dass das Fahrtenbuch keine nachträglichen Manipulationen zuläßt. Am besten Sie drucken Ihren Fahrten nach der Erfassung immer aus und unterschreiben diese.
Fahrtenbuch als Excel Tabelle zum Download
Bei Kfz.net können Sie ein kostenloses Fahrtenbuch Excel Tabelle Downloaden. In der Tabelle können Sie die Anzahl der Kilometer und die entstandenen Kosten eintragen. Das aufrechnen übernimmt Excel für Sie.
Urteile zum Thema "Fahrtenbuch"
Ein Fahrtenbuch ist fortlaufend und zeitnah zu führen. Ein "elektronisches Fahrtenbuch" ist zulässig, Excel-Tabellen reichen nicht aus.
Bisher geht die Finanzverwaltung rigoros gegen all diejenigen vor, die ihr Fahrtenbuch mittels Excel, z.B. auf einem Laptop oder Pocket-PC, führen. Diese Formen der Aufzeichnung werden als nicht ordnungsgemäß anerkannt. Begründung: Die einzelnen Eintragungen können nachträglich geändert werden, ohne dass dies vom Excel-Fahrtenbuch aufgezeichnet oder dokumentiert wird. Stimmt, aber wie will der Fiskus ein nachträgliches erstelltes Fahrtenbuch erkennen? Die gleiche ordentliche Handschrift oder derselbe Stift sind schon lange kein Beweis mehr, dass das Fahrtenbuch nicht nachträglich erstellt worden ist; vgl. z.B. BFH, Urteil vom 24.2.2000, Az. IV B 83/99.
Diktat der Finanzverwaltung in Sachen Excel-Fahrtenbuch
Der o.g. Beschluss über das Excel-Fahrtenbuch ist bisher nicht amtlich veröffentlicht worden. Die BFH-Richter haben den Vorgang zurück an das Finanzgericht Düsseldorf gegeben, das über den Sachverhalt erneut entscheiden muss. Bis hier ein Urteil vorliegt, sollten Sie sich dem Diktat der Finanzverwaltung beugen. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, ihr Fahrtenbuch entweder
in handschriftlicher Form oder mittels einer Software zu führen, die eine nachträgliche Veränderung der Daten unmöglich macht.
Ein Fahrtenbuch kann als Schätzungsgrundlage verworfen werden, wenn ein der Lebenserfahrung widersprechender Prozentsatz für die private Nutzung ausgewiesen wird. / Bei einer "räumlich ausgedehnten Berufstätigkeit" des Stpfl. ist der Ansatz eines höheren betrieblichen Nutzungsanteils als 65 bis 70 v. H. der Gesamtkosten gerechtfertigt.
Bundesfinanzhof vom 22.08.02
Az. IV R 42/01, IV R 43/01
Ein PC-geführtes Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen oder zumindest dokumentiert werden.
FG Baden-Württemberg vom 27.02.02
Az. 2 K 235/00
Fahrtenbuch Software
Statt eigene Excel oder andere Listen zu pflegen die dann doch nicht annerkannt werden, ist es besser auf ein bewährtes und anerkanntes Fahrtenbuch Programm zurückzugreifen:












