Im Zusammenhang mit dieser Punktereform steigt ebenfalls am 1. Mai eine Vielzahl von Bußgeldern. So werden Autofahrer, die am Steuer ihr Mobiltelefon in die Hand nehmen und benutzen, mit 60 statt 40 Euro bestraft. Die gleiche Summe zahlt, wer verbotenerweise im Tunnel wendet, gegen die Winterreifenpflicht verstößt, an unübersichtlichen Stellen parkt, Rettungsfahrzeuge behindert oder ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich macht. Und wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht Folge leistet, die Vorfahrt oder ein Rotlicht nicht beachtet, muss ab diesem Zeitpunkt 70 statt 50 Euro überweisen. Noch teurer wird’s für Autofahrer, die ohne oder mit einer falschen Plakette in eine Umweltzone einfahren: nämlich 80 statt 40 Euro. Dafür wird allerdings jetzt kein Punkt mehr im neuen Fahreignungsregister eingetragen. Eine komplette Liste der Bußgeldanhebungen und der nicht mehr erfassten Ordnungswidrigkeiten hat der ARCD unter www.arcd.de im Internet zusammengetragen.
Auch diese Regelung, die Autofahrer bereits aus einigen anderen europäischen Ländern kennen, erwartet die Teilnehmer am Straßenverkehr im kommenden Jahr: die Warnwestenpflicht. Spätestens ab 1. Juli 2014 muss in allen in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Bussen eine Warnweste, die der Europäischen Norm EN 471 entspricht, vorhanden sein. Motorräder bleiben von der Pflicht ausgenommen. Der ARCD empfiehlt, für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitzuführen, diese griffbereit im Innenraum zu verstauen und im Notfall die Weste vor dem Aussteigen aus dem Auto anzulegen.
Über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) können ab 1. Januar 2015 Fahrzeuge abgemeldet werden. Sicherheitscodes im Fahrzeugschein und auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie der neue Personalausweis sollen das möglich machen. Weitere Zulassungsverfahren, z. B. beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, sind angedacht, aber noch nicht endgültig entschieden.
In einigen Bundesländern ist die Regelung schon eingeführt, ab dem 1. Januar 2015 gilt sie bundesweit: Autofahrer dürfen bei meinem Umzug ihr Kennzeichen mitnehmen. Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung hat die bundesweite Kennzeichenmitnahme nicht, da die Tarife weiterhin vom Wohnort abhängen. (ampnet/jri)
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