Die Versicherungswirtschaft begrüßt daher den eindeutig wachsenden Trend zu diesem Führerscheinmodell, für das sich derzeit bereits mehr als die Hälfte aller Fahranfänger entscheiden. Auch viele Fahrlehrer haben inzwischen ihre anfängliche Skepsis verlorens.
Der als Begleiter vorgesehene Mitfahrer muss in der Bescheinigung über die bestandene Führerscheinprüfung, die der 17-Jährige zunächst nur erhält, vermerkt werden. Als Fahrbegleiter zugelassen sind Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder ehemals Klasse 3 für Pkw sind. Außerdem darf der erwachsene Beifahrer in Flensburg höchstens mit einem Punkt belastet sein. Kraftfahrer, die vor dem 30. April dieses Jahres, also in dem alten Bußgeldsystem, drei Punkte aufzuweisen hatten, kommen ebenfalls noch als Begleitpersonen in Betracht.
Was den Versicherungsschutz anbetrifft, bereitet das Begleitete Fahren keinerlei Probleme. Der Besitzer des Autos, das der Fahranfänger nutzt, muss seinen Versicherer lediglich über die Änderungen im Fahrerkreis informieren, betont die HUK-Coburg. Dann wird die jeweilige Police einfach an die veränderte Situation angepasst. (ampnet/nic)
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