Der Schutzbrief-Kunde sollte daher abzuwägen, auf welche Hilfeleistungen er persönlich Wert legt. Denn hier gibt es zum Teil deutlich Abweichungen. In den grundsätzlichen Inhalten unterscheiden sich die Schutzbriefe der Versicherungsanbieter allerdings kaum von denen der Automobilklubs: Zur Basis-Absicherung gehört die schnelle Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne, das Bergen bzw. Abschleppen des Fahrzeugs. Weitere gängige Leistungen sind der Krankenrücktransport und Hilfe bei Notfällen auf Reisen. Dafür steht in der Regel eine Notrufzentrale rund um die Uhr zur Verfügung. Weitere Leistungen können auf Wunsch gegen Aufpreis vereinbart werden.
Bei diesen zusätzlichen Leistungen variieren die Schutzbriefe dann zum Teil erheblich. Hier sollte der Schutzbriefkunde genauer hinschauen, raten Verbraucherschützer. Wichtig ist etwa abzuklären, bis zu welchen Höchstsummen gegebenenfalls Kosten übernommen werden. Ein zu beachtendes Kriterium ist außerdem der Geltungsbereich des Schutzbriefs – deutschland- oder europaweit? Ferner ist zu überprüfen, ob der Fahrer oder das Fahrzeug versichert sind und inwieweit die vereinbarten Leistungen auch für Mitreisende gelten.
Um im Bedarfsfall schnelle Hilfe vor Ort leisten zu können, verfügen die großen Kfz-Versicherer unterdessen ebenfalls über Assistance-Dienste. Auch sie erweisen sich immer öfter als rettende Engel. (ampnet/Sm)
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