Abkürzung für »Allgemeine BetriebsErlaubnis« (ABE). Sie gilt für ein Fahrzeugmodell oder für ein Zubehörteil wie Räder, Reifen oder Tuning Elemente.
Die Grenzen des Tunings zeigt § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) deutlich auf. Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis, „wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ Damit die Betriebserlaubnis und die eigene Sicherheit trotz Tuning erhalten bleiben, ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Abnahme durch eine Prüfstelle notwendig.
Achtung: Verwendet man nicht freigegebene Zubehörteile, erlischt mit der Betriebserlaubnis auch die komplette Fahrzeugzulassung – einschließlich Versicherungsschutz. Wichtig wenn man änderungen am Auto vornimmt die eine Genehmigung erfordern.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erstellt den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Typ (Auslieferungszustand ohne technische Umbauten)
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer)
- Baujahr
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
- Formulare
Was soll ich tun wenn ich keine ABE oder Teilguthaben habe?
Dann musst du eine neue ABE beim KBA beantragen. Manchmal ist es das beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle zu machen wenn du das Auto ummeldest oder ein Änderung beim Fahrzeughalter gibt. Wenn es Umbauten gibt, dann musst du diese vom TÜV abnehmen lassen. Das Umschreiben des Fahrzeugbriefes kostet so um die 10 Euro.
Wenn das Fahrzeugteil eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat, ist eine Abnahme der Montage nicht erforderlich – sofern die Auflagen und der Verwendungsbereich der ABE eingehalten werden. Bei Teilen mit einem sogenannten Teilegutachten muss der Anbau von einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation wie GTÜ, DEKRA oder TÜV abgenommen werden. Die ausgestellte Anbaubescheinigung muss der Halter stets mitführen. Einzelteile, die kein Teilgutachten haben oder die der Fahrer fernab des eigentlichen Verwendungsbereichs nutzen möchte, bedürfen einer sogenannten Einzelabnahme, die nur der TÜV durchführen darf. Im Anschluss muss der Halter sich von der Kfz-Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis besorgen.
Die ABE solltest auf jeden Fall im Fahrzeug dabei haben um sie bei einer Kontrolle der Polizei vorzeigen zu können.
Was die StVZO zur Betriebserlaubnis sagt
Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – § 20 allgemeine Betriebserlaubnis für Typen:
Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden (allgemeine Betriebserlaubnis), wenn er die Gewähr für zuverlässige Ausübung der dadurch verliehenen Befugnisse bietet. Bei Herstellung eines Fahrzeugtyps durch mehrere Beteiligte kann die allgemeine Betriebserlaubnis diesen gemeinsam erteilt werden. Für die Fahrzeuge, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung hergestellt worden sind, kann die allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden.

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