Die Altfahrzeugrücknahme ist ein System zum umweltgerechten Entsorgen von Kraftfahrzeugen nach ihrer Nutzungsdauer. Die Autohersteller müssen sich daran gewöhnen, dass sie mehr Verantwortung für Nachhaltigkeit und Umweltschutz übernehmen müssen.
Große Hersteller wir Mercedes, Audi und Volkswagen achten immer mehr auf eine Umweltfreundliche Produktion. Das berücksichtigt den vollständigen Produktlebenszyklus eines Fahrzeugs, vom Design über die Produktion und Produktnutzung bis hin zur Entsorgung und Wiederverwendung.
Für eine effiziente Verwertung eines Autos nach der Nutzungsphase ist die Recyclingfähigkeit wichtig. Zahlreiche Unternehmen aus der Automobilindustrie achten auf eine effiziente Wiederverwendung und -verwertung der enthaltenen Materialien.
Wer ein Altfahrzeug mit dem Ziel der Verwertung endgültig stilllegen will, muss dieses einem zertifizierten Demontagebetrieb oder einer zertifizierten und autorisierten Annahmestelle bzw. einer vom Hersteller benannten Rücknahmestelle überlassen. Dort erhält der Letzthalter den sogenannten Verwertungsnachweis, der bei der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.
Fahrzeugrücknahme der Hersteller

- Mercedes-Benz Customer Assistance Center (CAC) unter der Rufnummer 0800 – 9777 7777.
- Kostenlose Hotline von Audi 0800 – 2834 737 8423
- Volkswagen Hotline 0800 – 8655 7924 36
- Opel Hotline 06142 – 9119 800
Gesetzliche Voraussetzungen für die Altfahrzeugrücknahme
Grundlage für die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen in Deutschland ist das Altfahrzeug-Gesetz vom 21. Juni 2002 (BGBL. I S. 2199), welches am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist. Kern des Gesetzes, mit welchem die EU-Altfahrzeug-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde, ist die Änderung der Altauto-Verordnung vom 4. Juli 1997 (BGBl. I S. 1666). Sie heißt seitdem Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) und trat am 1. Juli 2002 in Kraft.
Mit der Ersten Altfahrzeug-Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung vom 9. Februar 2006 wurde die Verordnung aus europarechtlichen Erfordernissen angepasst. Die zweite Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung vom 3. April 2009 ist rückwirkend am 7. März 2009 in Kraft getreten (BGBl. I S. 738). Sie steht im engen Zusammenhang mit dem Antrag auf Umweltprämie.
Damit der Hersteller das Fahrzeug in einer Rücknahmestelle kostenlos entsorgt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug war vor der endgültigen Stilllegung zuletzt mindestens einen Monat in der Europäischen Union zugelassen.
- Das Fahrzeug ist vollständig, (Auslieferungszustand) es fehlen keine wesentlichen Teile wie z. B. Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen.
- Das Fahrzeug ist frei von fahrzeugfremden Dingen, z. B. Abfällen.
- Hersteller des Fahrzeuges ist die jeweilige Marke.
- Der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares EU-Zulassungsdokument wird gemeinsam mit dem Fahrzeug zurückgegeben.
Folgende Bereiche unterliegen der Altfahrzeugrücknahme:
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung (M1) mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz oder
- Fahrzeuge zur Güterbeförderung (N1) mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen gem. Anhang II Abschnitt A der
Richtlinie 70/156/EWG sowie - dreirädrige Kraftfahrzeuge gem. EU-Richtlinie 92/61/EWG, jedoch unter Ausschluss von dreirädrigen Krafträdern.
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung der Klasse M1 im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe a zweiter Anstrich der EU-Richtlinie 70/156/EWG wie, zum Beispiel Wohnmobile, unterlagen bis zum 31. Juli 2006 bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen der Altfahrzeugverordnung, seit 1. August 2006 ohne Gewichtsbeschränkung.
Wo kann man das Altauto entsorgen?
Ein Kraftfahrzeug darf nur in einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb entsorgt werden. Über die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge (GESA) kannst du dich als Fahrzeughalter erkundigen, wo sich der für dich am günstigsten zu erreichende anerkannte Demontagebetrieb befindet. Annahme- und Rücknahmestellen nehmen Altfahrzeuge nur entgegen und leiten diese zur eigentlichen Behandlung an anerkannte Demontagebetriebe weiter (in der Regel anerkannte Kfz-Wertstätten) Einige Landesverbände des Kfz-Gewerbes bieten auf ihren Homepages entsprechende Adressen bzw. Links zu den Annahme- und Rücknahmestellen an.
Was kostet die Entsorgung?
Das Altautogesetz besagt, dass fahruntüchtige Autos kostenlos beim Hersteller abzugeben sind und dieser sich um die Entsorgung kümmert. Beim Schrotthändler musst du mit ungefähr 120 Euro rechnen, dazu kommen noch mal ungefähr 12 Euro Bearbeitungsgebühr für die Abmeldung beim Strassenverkehrsamt dazu. Du kannst auch versuchen den Schrott online zu verkaufen und am Ende der Seite haben wir noch eine kostenlose Alternative aufgeführt.
Wie wird das Fahrzeug auseinandergebaut?

- Als erstes wird ein Fahrzeug trockengelegt. Im Rahmen der Trockenlegung werden sämtliche Betriebsstoffe wie Öle, Brems- und Kühlflüssigkeiten, Scheibenwasser und Kältemittel entnommen und einem ordnungsgemäßen Recycling bzw. der Entsorgung zugeführt.
- Im zweiten Schritt erfolgt die Demontage. In der Pflichtdemontage Batterie, Ölfilter, Katalysator und Räder aus- bzw. abgebaut und dem Recycling zugeführt. Pyrotechnische Einheiten (z.B. Airbags) werden gesetzeskonform entsorgt. Anschließend werden die Teile ausgebaut, die entweder direkt oder nach einer Aufarbeitung wiederverwendet werden können.
Dabei hilft die IDIS Datenbank (International Dismantling Information System). Die Systementwicklung um die rechtlichen Verpflichtungen der EU End of Life Vehicle (ELV) gerecht zu werden wird überwacht und durch das IDIS2 Konsortium. Die Gruppe vereint Automobilhersteller aus Europa, Japan, Malaysia, Korea und den USA. Derzeit sind in der Datenbank 2129 verschiedene Modelle und Varianten von 72 Automarken abgebildet.
- Im dritten Schritt wird das Fahrzeug geschreddert. Die verbleibende Restkarosse wird an einen Shredder geliefert, dort in die unterschiedlichen Fraktionen getrennt und weitestgehend in den Stoffkreislauf zurückgeführt.
- Post-Shredder-Technologie (PST) Danach werden die vom Shredder abgetrennten nicht metallischen Materialien werden mit den verschiedenen Technologien einer Post-Shredder-Anlage weiter aufbereitet (Magnet, Wirbelstrom, Flotation). Die so gewonnenen Werkstofffraktionen sind ebenfalls wertvolle Sekundärrohstoffe.
- Der letzte Schritt erfolgt im Recycling / Wiederverwertung / Deponierung. Die von der Post-Shredder-Anlage aufbereiteten Werkstoffgruppen können recycelt (z.B. als Kohleersatz in Hochöfen, als Entwässerungsmittel bei der Klärschlammaufbereitung) oder in der Zementindustrie weiter verwendet werden. Diese Prozesskette ermöglicht eine Wiederverwertung des Fahrzeuges zu 85%, nur ein kleiner Rest muss am Ende noch deponiert werden.
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