Gefahrgutverordnung

GGVS – Gefahrgutverordnung Straße

Die GGVS regelt den Schutz des allgemeinen Straßenverkehrs, des Fahrpersonals und der Umwelt beim Transport gefährlicher Güter. Entzündbare, flüssige Stoffe, wie die Mineralölprodukte, gehören zur Gefahrenklasse 3. Diese wird nach dem Flammpunkt und der Mischbarkeit der Stoffe mit Wasser weiter in Ziffern unterteilt. Die Ziffer [Weiter…]