Auf Autobahnen führen plötzliche Fahrverengungen oft zu unnötigen Staus, da viele Autofahrer sich nicht korrekt verhalten. Endet eine Fahrspur oder ist sie wegen eines Hindernisses nicht weiter befahrbar, ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das Reißverschlusssystem anzuwenden.
Auf Autobahnen sollten sich Autofahrer bei dichtem Verkehr erst ab 200 Metern vor der Verengung zügig in die weiterführende Spur einordnen. Auf Landstraßen gilt dies ab 100 Metern, in Städten ab 50 Metern. Wann man sich in die Schlange einreihen soll, wird auch noch durch Verkehrsschilder angezeigt.
Das Reißverschlussverfahren scheint für viele Autofahrer kompliziert zu sein. Laut dem ADAC scheren viele Autofahrer viel zu früh ein. Endet eine Fahrspur, ordnen sich die Fahrzeuge abwechselnd hintereinander auf der weiterführenden Spur ein. Hierbei ist zu beachten, dass der Wechsel der Fahrspur erst unmittelbar vor Ende des Fahrstreifens erfolgen sollte; Autofahrer, die bis zum Hindernis fahren, verhalten sich also korrekt. Denn: Zu frühes Einfädeln vor dem Ende des Fahrstreifens verursacht eher einen Stau. Autofahrer auf der weiterführenden Spur müssen die anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen. Für einen besseren Verkehrsfluss sollte man bis zum Hindernis bzw. zur Spurverengung fahren und sich erst direkt davor im Wechsel einreihen.
Um Auffahrunfälle zu vermeiden, sollte ausreichend Abstand gehalten werden. Teilweise völlig unnötig staut sich der Verkehr vor der Spurzusammenführung.
Plötzliche Fahrbahnverengungen, vor allem auf Autobahnen, führen oft zu unnötigen Staus, weil sich viele Autofahrer nicht korrekt verhalten. Endet eine Fahrspur oder ist sie wegen eines Hindernisses nicht weiter befahrbar, ist nach § 7 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwingend das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Den „an der Weiterfahrt gehinderten Autofahrern ist der Übergang … in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können. Pro Jahr gibt es in Deutschland ungefähr 400 bis 800 Baustellen auf den Autobahnen. Wenn die Baustelle in der Ferienzeit noch mit viel Verkehr zu tun hat, dann ist ein Stau schon vorprogrammiert.
Wie das Reißverschlussverfahren funktioniert
- Endet eine Fahrspur, ordnen sich die Fahrzeuge abwechselnd hintereinander auf der weiterführenden Spur ein.
- Der Wechsel der Fahrspur sollte erst unmittelbar vor Ende des Fahrstreifens erfolgen; Autofahrer, die bis zum Hindernis fahren, verhalten sich also korrekt. Denn: Zu frühes Einfädeln vor dem Ende des Fahrstreifens ist nicht höflich, sondern verursacht eher einen Stau.
- Autofahrer auf der weiterführenden Spur müssen jeweils einen anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen.
- Auf Autobahnen sollten sich Autofahrer bei dichtem Verkehr erst ab 200 Metern vor der Verengung zügig in die weiterführende Spur einordnen. Auf Landstraßen gilt dies ab 100 Metern, in Städten ab 50 Metern.

Warum es beim Reißverschlussverfahren zu Problemen kommt
Schnell verlässt jene Autofahrer, die soeben noch mutig (und rechtmäßig) auf ihrer Bahn an der Einscherspur vorbei gefahren sind, hundert oder 50 Meter weiter ebenfalls die Courage. Also: Blinker raus und hinein geschoben in die Blechlawine. Obwohl das Ende des „Reißverschlusses“ bei weitem noch nicht in Sicht ist.
Der so eingegliederte Autofahrer wird nun seinerseits von „Draufgängern“ – so muss er es empfinden – überholt, die dann wenig später „aufgeben“ – mit der geschilderten Folge des zu frühen Einscherens. Und so weiter. Vielleicht 10-, vielleicht 20 Mal…
Inzwischen macht sich auf der Einfädelspur unter denen, die auf diese Weise immer weiter um eine Fahrzeuglänge zurückgedrängt werden, kalte Wut breit. Mit Recht. Und diese Wut könnte sich entladen, indem sie ihrerseits ausscheren und auf die Spur überwechseln, die später wieder verlassen werden muss – um wenigstens Etwas wieder an Boden wettzumachen. Und dann dort einzuscheren, wo es allein sinnvoll ist: am „Hindernis“.
Reißverschlussverfahren in der StVO
Dass das Reißverschlussverfahren auf das Einfahren vom Beschleunigungsstreifen auf die Hauptfahrbahn der Autobahn keine Anwendung findet, hat das OLG Köln (Urteil vom 24.10.2005 – 16 U 24/05) entschieden:
„Das sog. Reißverschlussverfahren ist in § 7 Abs. 4 StVO geregelt. Es schreibt vor, dass bei einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, von denen einer endet oder aus sonstigen Gründen nicht durchgehend befahren werden kann, den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen ist, dass sich diese unmittelbar vor dem Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können. Es gilt zwingend, sobald der Abstand der auf mehreren Fahrstreifen ankommenden Fahrzeuge kein Einordnen mit ausreichendem Abstand mehr zulässt (Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Auflage 2005, § 7 StVO Rdn. 20). Aber auch beim Reißverschlussverfahren gilt der Vorrang desjenigen, der den weiterführenden Fahrstreifen benutzt (KG VRS 1968, 339). Er darf aber nicht erzwungen werden.
Das Reißverschlussverfahren findet allerdings keine Anwendung auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn. Hier gilt vielmehr § 18 Abs. 3 StVO. Nach dieser Vorschrift hat auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn – dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht – Vorfahrt (BGH NJW 1986, 1044). Auf die Beachtung dieser Regelung darf der Benutzer der durchgehenden Fahrbahn auch vertrauen. Der einfahrende Verkehr ist wartepflichtig und darf nur so einfahren, dass er den durchgehenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert. Alle Einfahrenden müssen sich mit größter Sorgfalt eingliedern (OLG Köln VM 1998, 87; Hentschel § 18 StVO Rdn. 17). Wenn es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem die durchgehende Fahrbahn benutzenden Kraftfahrzeug und einem einfädelnden Verkehrsteilnehmer kommt, spricht – wie bereits das Amtsgericht richtig festgestellt hat – für das Verschulden des Einfädelnden der Beweis des ersten Anscheins.“
Der Wechsel der Fahrspur sollte erst unmittelbar vor Ende des Fahrstreifens erfolgen; Autofahrer, die bis zum Hindernis fahren, verhalten sich also korrekt. Denn: Zu frühes Einfädeln vor dem Ende des Fahrstreifens ist nicht höflich, sondern verursacht eher einen Stau.
Autofahrer auf der weiterführenden Spur müssen jeweils einen anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen.
Auf Autobahnen sollten sich Autofahrer bei dichtem Verkehr erst ab 200 Metern vor der Verengung zügig in die weiterführende Spur einordnen. Auf Landstraßen gilt dies ab 100 Metern, in Städten ab 50 Metern.
Wie benutzt man das Reißverschlusssystem richtig?
Das könnte sich ändern. Indem sie beim nächsten Mal bis an die Stelle fahren, wo es auf ihrer Spur nicht mehr weitergeht. Wenn das alle tun, dann wird niemand benachteiligt. Und außerdem hätte das „Reißverschlusseinfädeln“ (wieder) seinen Sinn. Oder gibt es tatsächlich Reißverschlüsse, die „mittendrin“ geschlossen werden…? (dpp-AutoReporter/wpr)
Die Wahl der Spur in Baustellen sollte mit Bedacht erfolgen, denn für den besonders schmalen linken Fahrstreifen sind viele Fahrzeuge zu breit. Das sind nicht nur Wohnmobile, SUV oder Wohnwagen-Gespanne. Selbst Mittelklassewagen überschreiten heute häufig das übliche Maß von zwei Metern. Es zählt nämlich die Breite von Spiegelaußenkante zu Spiegelaußenkante statt der in den Fahrzeugpapieren angegebenen Maße“, sagt Harrer. Mittlerweile werden auch breitere Spuren für Fahrzeuge bis 2,20 Meter eingerichtet. Auf Nummer sicher geht dennoch, wer die rechte Spur nutzt und aufs Überholen verzichtet.