Rettungsgasse

Immer wieder verlieren die Einsatzkräfte bei der Anfahrt zum Unfallort wertvolle Zeit, weil die Autofahrer keine Rettungsgasse bilden.

Oft wissen die Verkehrsteilnehmer nicht, dass sie gesetzlich zur Bildung der Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt verpflichtet sind. Die wichtigste Maßnahme im Stau ist die Bildung einer Rettungsgasse. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Ohne Stau ist das Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen verboten. Wer dagegen verstößt, muss ein Verwarnungsgeld von 30 Euro
zahlen. Wer sogar parkt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt.

Auch die Bestimmungen, wie der rettende Weg frei gemacht werden muss, sind meist unbekannt. Der ADAC will deshalb die Bundesländer für gemeinsame Aktivitäten gewinnen, mit denen das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer für die Rettungsgasse geschärft wird.

Video zur Bildung der Rettungsgasse

In Deutschland muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Daher ist es wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen orientieren sich nach rechts.

Nach einem Unfall sollten Hilfskräfte möglichst schnell an den Unfallort kommen. Behindern Autofahrer den Verkehr, müssen sie mit einer Anzeige rechnen.

Aussteigen nicht erlaubt

Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten. Weder ein „menschliches Bedürfnis“ noch das Wickeln eines Kindes stellen einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar. In solchen Fällen heißt es, bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weiterzufahren. Laut StVO ist das Betreten nur zur Unfallsicherung
erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.
Der Seitenstreifen darf nicht dazu genutzt werden, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer es dennoch macht, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange Zeit, wird die Polizei bei einem kurzen Aussteigen und „Sich-die-Beine-Vertreten“ auf eine Anzeige verzichten. Dabei dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden.

Bildern der Gasse

Autofahrer sollten auf Autobahnen, mehrspurigen Bundesstraßen und im Stadtverkehr daran denken, bei einem Stau eine Rettungsgasse für Polizei und Notarzt zu bilden. Das kann lebensrettend sein: Je schneller die Rettungskräfte an den Unglücksort gelangen, desto größer sind die Überlebenschancen der Unfallopfer.

Bei zwei Fahrstreifen je Richtung ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden. Das heißt, dass Autos auf der linken Spur an den linken Fahrbahnrand fahren müssen, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.

Bei drei- und vierspurigen Autobahnen verläuft die Rettungsgasse zwischen der linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur. Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen dagegen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.

Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, können mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Verkehrsbehinderung sogar mit einer Anzeige rechnen.

Der Automobilclub empfiehlt, das Thema Rettungsgasse und die Bedeutung eines wirkungsvollen Rettungswesens noch intensiver in die Fahrausbildung einzubinden. Auch sollte darüber nachgedacht werden, die regulatorischen Bedingungen zur Bildung einer Rettungsgasse zu vereinfachen. So könnte auch auf den deutschen Autobahnen die Rettungsgasse grundsätzlich rechts von der linken Fahrspur gebildet werden – unabhängig von der Zahl der Fahrspuren.

Rettungsgasse im Stau

Auch der ADAC selbst leistet einen Beitrag. So werden nach und nach alle ADAC-Straßenwachtfahrzeuge mit Aufklebern an der Heckscheibe bestückt, die auf die Bildung einer Rettungsgasse hinweisen. Weiter stellt der Club seinen Mitgliedern über die ADAC-Geschäftsstellen kostenlose Informationen sowie Aufkleber für das eigene Fahrzeug zur Verfügung; Schließlich informiert er umfassend über die Clubzeitschrift Motorwelt und das Internet.

Rettungsgasse Bilden

Welche Regeln gelten im Ausland?

Weniger bekannt sind die Regelungen zur Rettungsgasse im Ausland. Der ADAC zeigt, worauf in anderen Ländern zu achten ist.
In Österreich besteht die Pflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung eine Rettungsgasse zu bilden. Auf Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.
In Slowenien muss bei Stau für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. Dabei gelten die gleichen Vorschriften wie in Österreich.

In der Schweiz muss auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.

In Frankreich und Spanien gibt es keine vergleichbare Regelung wie in Deutschland, allerdings muss Einsatzfahrzeugen eine Möglichkeit der Vorbeifahrt gegeben werden.

In Tschechien verläuft auf Straßen mit zwei Fahrspuren die Rettungsgasse in der Mitte. Anders als in anderen Ländern muss bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen eine Gasse zwischen der mittleren und der rechten Fahrspur freibleiben.

In Italien und in den Niederlanden gibt es keine speziellen Vorschriften.

(ampnet/nic)

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