Umweltplakette

In bestimmten Gebieten dürfen einige ältere Fahrzeuge nicht mehr fahren, um die Feinstaubbelastung der Bevölkerung zu reduzieren. Eine größere Feinstaubquelle, vor allem in Städten, sind Dieselmotoren. Die Feinstaubpartikel sind zu winzig, um vom Körper ausgefiltert zu werden und belasten daher die Atemwege. Nichtsdestotrotz sind von dem Verbot auch Fahrzeuge mit Benzinmotor betroffen.

Damit sich die Fahrverbote besser kontrollieren lassen, gibt es farbige Plaketten zur Kennzeichnung der Fahrzeuge.

Die Umweltplakette: Seit dem 1. März 2007 gilt die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung. Diese „Feinstaubverordnung“ oder „Plakettenverordnung“ teilt Autos, Lkws und Busse je nach Partikelemission in vier verschiedene Schadstoffgruppen ein.

Die Umweltplakette für die Schadstoffgruppe 2, 3 und 4 ist jeweils rot, gelb und grün. Für die schlechteste Schadstoffgruppe 1 gibt es keine Plakette.

Umweltplakette 1Rote UmweltplaketteGelbe UmweltplaketteGrüne Umweltplakette

Die Fahrzeuge lassen sich anhand der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein (bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I) den einzelnen Schadstoffgruppen zuordnen. Zur Schadstoffgruppe 1 zählen beispielsweise ältere Diesel-Fahrzeuge.
Hier kannst du dein Fahrzeug zuordnen (DEKRA) und in der Übersichtstabelle als PDF (GTÜ).

Nicht betroffen sind Mopeds, Motorräder, Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge von Schwerbehinderten und Einsatzfahrzeuge. Für Trikes und Quads, die als Motorräder zugelassen sind, wird ebenfalls keine Plakette gebraucht.

Ausgegeben werden die Plaketten von den Zulassungsbehörden und den zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen (z.B. TÜV, DEKRA). Bei einige Zulassungsbehörden kann man auch online bestellten (siehe auch das Formular an Ende dieser Seite).
Die Feinstaubplakette kostet ca. fünf Euro. Das Kennzeichen wird fälschungssicher auf der Feinstaubplakette notiert (Blankoplaketten ohne eingetragenes Kennzeichen werden nicht ausgegeben).
Ankleben darf man die Plakette selber. Die Feinstaubplakette sollte rechts innen an der Windschutzscheibe angebracht werden.

Eine generelle Pflicht für Plaketten gibt es nicht – nur wer eine Umweltzone befahren will, benötigt eine Plakette. Die zuständige Behörde hat je nach Einzelfall auch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen und das Fahrzeug von der Plakettenpflicht zu befreien. Die Befreiung gilt dann aber nicht bundesweit, sondern nur für die lokale Umweltzone.

Für Fahrzeuge in der schlechtesten Schadstoffgruppe empfiehlt sich als Ausweg eine Nachrüstung in der Werkstatt mit Rußpartikel-Filtern o.ä. – zusätzliche Vorteile: Man zahlt dann auch weniger Kfz-Steuer und hat einen höheren Wiederverkaufswert für das Fahrzeug.

Bei einer Kennzeichenänderung (z.B. durch Umzug) oder falls die Windschutzscheibe ausgetauscht wird, muss die Plakette erneuert werden. Das ist ebenfalls möglich, wenn sich durch die Nachrüstung eines Partikelfilters eine bessere Plakette erreichen lässt.

Auch ausländische Fahrzeuge, die eine Umweltzone befahren wollen, benötigen eine Feinstaubplakette. Das gilt auch für kurze Besuche oder touristische Anlässe.
An den Grenzübergängen sind die Plaketten nicht erhältlich, aber man kann eine Kopie der ausländischen Zulassungspapiere vorab an die Zulassungsstelle schicken oder direkt vor Ort vorstellig werden. Je nach Kommune ist eventuell auch eine Ausnahmegenehmigung möglich.

Beim TÜV Süd lassen sich für ausländische Fahrzeuge die Plaketten auch online bestellen (Kosten allerdings knapp 15 Euro, Zahlung per Kreditkarte). Dazu wird eine eingescannte Kopie der Zulassungspapiere benötigt. Die Plakette selbst wird dann zugeschickt. Unter folgendem Link finden Sie eine mehrsprachige Bestellmöglichkeit (z.B. für Fahrzeuge aus Österreich, der Schweiz, der Tschechischen Republik, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Italien und Polen).

Umweltzonen

Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden können einzelne Gebiete für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen sperren. Beginn und Ende solcher Umweltzonen werden mit folgenden Schildern gekennzeichnet:

Ein Zusatzzeichen zeigt an, welche Plakette für die Weiterfahrt benötigt wird:

Schild Umweltzone EndeSchild Umweltzone ZusatzzeichenSchild Umweltzone Start
Wer ohne entsprechende Plakette in einer Umweltzone erwischt wird, zahlt 80 Euro Bußgeld und keinen Punkt in Flensburg (früher waren es 40 Euro und einen Punkt) – auch wenn das Fahrzeug die richtige Schadstoffgruppe hat.

Bundesweit gibt es bisher 34 Umweltzonen. Seit dem 1. Januar 2010 gibt es fünf weitere in Freiburg, Heidelberg, Pfinztal, Bonn und Münster hinzu. In Münster ist mindestens die gelbe Plakette Voraussetzung für die Einfahrt in die Innenstadt, in den anderen vier Städten reicht vorerst die rote Plakette an der Frontscheibe. Am 4. Januar 2010 tritt die Umweltzone in Osnabrück in Kraft.

Gleichzeitig werden die Bedingungen in einigen Städten verschärft. Am weitesten gehen dabei Berlin und Hannover. Dort gilt seit dem 1. Januar 2010: Zufahrt nur noch mit grüner Plakette. In Berlin wird es jedoch aufgrund von Lieferengpässen bei Nachrüst-Filtern eine Kulanzfrist bis Ende Januar für Autos mit gelber Plakette geben. Bremen und Frankfurt am Main sperren zum Anfang des neuen Jahres Dieselfahrzeuge mit roter Plakette aus. Hier kommt man dann nur noch mit gelber oder grüner Umwelt-Vignette in die Stadt.

Ab 1. Januar 2010 treten auch die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in Kraft. Der Stunden-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 200 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft darf nicht öfter als 18 Mal im Kalenderjahr überschritten werden. Zudem gilt ein Jahresgrenzwert für NO2 von 40 Mikrogramm je Kubikmeter.

Hier ist die Übersichtskarte der bestehenden und geplanten Umweltzonen (Umweltbundesamt), detaillierte Informationen zu den Luftreinhalteplänen finden Sie hier (ebenfalls Umweltbundesamt). Die Einhaltung der neuen Grenzwerte wird nach Einschätzung des VCD viele Städte dazu zwingen, Umweltzonen einzurichten beziehungsweise die Zufahrtsbedingungen zu verschärfen. Wer sich über die Nachrüstmöglichkeiten verschiedener Hersteller informieren möchte, dem empfiehlt der VCD seine gemeinsam mit dem Zentralverband des Kfz-Gewerbes erstellte Partikelfilter-Datenbank. Sie ist im Internet unter www.partikelfilter-nachruesten.de zu finden.

Wie es zur Einführung der Feinstaubplakette kam

2007 wurde die „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ eingeführt. Damit wurde es den Städten ermöglicht, Umweltzonen einzurichten. Die zunehmende Belastung mit Stickstoffoxid und Feinstaub vor allem in den Ballungsgebieten sollte reduziert werden. In die ausgewiesenen Umweltzonen, die an einem entsprechenden Verkehrsschild zu erkennen sind, dürfen seither nur noch Fahrzeuge, die eine bestimmte Schadstoffgruppe aufweisen, einfahren.
Umweltzonen Schild
Für die Einordnung der Fahrzeuge in eine bestimmte Gruppe wurden zunächst vier Schadstoffgruppen definiert. Alle Fahrzeuge, die den Schadstoffgruppen 2 bis 4 angehören, müssen eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe anbringen.

Wo soll ich die Umweltplakette ankleben?

Der deutlich sichtbare Aufkleber wird vorne rechts angebracht (da wo der Beifahrer Sitzt). Der Aufkleber ist in verschiedenen Farben zu finden, als Ideal gilt die grüne Feinstaubplakette.

Was hat die Einführung der Umweltplakette gebracht?

Nach den ersten Jahren der Umweltzonen hat man untersucht, ob sich die Feinstaubbelastung in den Städten verringert hat. Das ernüchternde Ergebnis steht jetzt fest – eine Besserung ergab sich nicht. Grund dafür: Nicht nur die Abgase von Kraftfahrzeugen führen zur Feinstaubentwicklung, sondern auch Abgase von Industrie und Co. Bis heute ist die Einführung der Umweltzonen deshalb umstritten, da deren Einrichtung mit hohen Kosten versehen ist und ersten Erkenntnissen zufolge nur wenig Wirkung mit sich bringt.

Woher bekomme ich die Umweltplakette?

Die Feinstaubplakette können Sie beim TÜV, bei der DEKRA, den örtlichen Kfz-Zulassungsstellen oder den Bürgerämtern beantragen. Auch online gibt es bereits Feinstaubplaketten. Am einfachsten ist aber sicher der Gang zum Autohaus, wo der Aufkleber ebenfalls ausgestellt werden kann. Die Kosten belaufen sich auf etwa fünf bis zehn Euro.

Welcher Gruppe das Fahrzeug angehört und welche Feinstaubplakette Ihnen daher zusteht, wird anhand der Schlüsselnummer ermittelt. Moderne Fahrzeuge erhalten in aller Regel die grüne Plakette, die Ihnen das Einfahren in jede Umweltzone Deutschlands erlaubt.

Plakettenpflicht gilt auch fürs Parken

st der Fahren in einer Umweltzone für bestimmte Fahrzeuge nicht erlaubt, so betrifft das Verbot auch das Parken. Bei einem Verstoß hat die Kosten für die Ordnungswidrigkeit der Fahrzeughalter zu tragen. Das hat das Amtsgericht Dortmund klargestellt (Az. 735 OWi 348/13).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, stellte das Gericht fest, dass Verkehrszeichen, die den Verkehr mit Kraftfahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen verbieten, auch den ruhenden Verkehr einschließen.
Grün, Gelb, Rot – diese Feinstaubplaketten gibt es

Die Feinstaubplakette wird in drei Farben, abhängig von der Schadstoffgruppe des Fahrzeugs vergeben. Eine grüne Plakette erhalten Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 4. Dazu zählen Fahrzeuge mit Dieselpartikelfilter, Benziner mit geregeltem Katalysator und Elektro-Fahrzeuge.

Die gelbe Feinstaubplakette ist für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 vorgesehen, also Euro 3 und Euro 2 Diesel mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter. Die rote Plakette gibt es schließlich für die Schadstoffgruppe 2. Diese gilt für Euro 2 und Euro 1 Diesel mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Feinstaubplakette. Ihnen ist das Befahren der Umweltzonen grundsätzlich untersagt.

Auf der Feinstaubplakette muss zudem das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs vermerkt sein. Dadurch muss die Feinstaubplakette bei einer Ummeldung mit neuem Kennzeichen erneuert werden. Eine blaue Plakette für Fahrzeuge der Euro-6-Norm, ist im Gespräch.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt Ausnahmen. So benötigen land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge generell keine Feinstaubplakette. Fahrzeuge zur Beförderung behinderter Menschen, Fahrzeuge mit Sonderrechten und zum Teil auch Fahrzeuge der Bundeswehr müssen nicht mit einer Feinstaubplakette versehen werden.

Für alle anderen Kraftfahrzeuge ist diese jedoch Pflicht. Wer keine Feinstaubplakette hat oder mit einer gelben Feinstaubplakette in die nur für grüne Plaketten zugelassene Umweltzone einfährt, muss zudem mit Bußgeldern und sogar einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wo kann ich die Umweltplakette bestellen?


Beitrag zuletzt aktualisiert am 7. September 2022
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