Wie Gebrauchte von Privat richtig kaufen?
Gebrauchtwagenkauf hat immer zu einem gewissen Grad etwas von, „die Katze im Sack kaufen“. Schließlich gibt auch das üppigste Scheckheft nicht alles wieder. Etwa, wie schonend der Wagen bewegt wurde. Doch wo der Gebrauchtkauf beim Händler noch gewisse Absicherung durch die Gewährleistungspflicht gibt, steht man beim Kauf von Privat allein – denn hier kann sich der Verkäufer von der Gewährleistungspflicht befreien. Und meist wird er es verständlicherweise auch. Umso wichtiger, sehr viel genauer und informierter zu sein und beim Kauf anders vorzugehen. Der folgende Artikel gibt fünf Spezialtipps jenseits der normalen Verhaltensregeln, die sowieso bei jedem Gebrauchtkauf gelten.

1. Das Automodell genau kennen
Bei einem Händler kann man sich darauf verlassen, dass das Auto, bevor es den Besitzer wechselt, überprüft und ggf. instandgesetzt wird. Privatleute verkaufen hingegen ihr Fahrzeug oft deshalb, weil sie sich selbst etwas Neues zulegen möchten oder es bereits getan haben. Sie selbst wissen, da auch sie Laien sind, oft nicht, ob etwas kaputt ist oder sich anbahnt – nicht jeder Schaden ist so eindeutig wie eine tropfende Ölwanne.
Als Käufer sollte man deshalb im Internet, idealerweise in Markenforen, recherchieren. Die dortigen Informationen sind ebenfalls von Privatleuten – aber solchen, die sich aus Leidenschaft viel tiefergehend mit einem Fahrzeug auskennen. Sie können umfangreiche Tipps geben, auf welche Schwachstellen man bei einem exakten Modell, oft auch nur einer spezifischen Motorisierung, achten muss. Und man sollte ihnen wirklich Gehör schenken. Natürlich bedingt das, dass man sich bei der Auswahl zumindest schon auf einige wenige Modelle festgelegt hat.
2. Der Wert genau kennen
Wie setzt sich der Marktpreis eines Gebrauchtwagens zusammen? Es ist ein Vierklang:
- Alter
- Kilometerstand
- Erhaltungszustand
- Ausstattung
Das Problem daran ist: Beim Händler kann man sich darauf verlassen, dass der daraus resultierende Preis reell ist. Er nutzt die Schwacke-Liste und ähnliche neutrale Angaben und hat außerdem selbst Erfahrung – das ist ja sein tägliches Geschäft. Natürlich, ein gewisser Aufschlag kommt hinzu, der Händler will ja Geld verdienen.
Privatmenschen indes neigen häufig dazu, Emotionen in den Preis einfließen zu lassen. Da werden wertmindernde Faktoren gern kleingeredet, wertsteigernde Punkte dafür häufig überhöht. Schließlich geht es ja um ihr eigenes Geld. Nicht besser wird es dadurch, dass viele, bevor sie inserieren, einfach nur einen Anzeigenquerschnitt des gleichen Automodells im Web konsultieren und dabei meist (wenn überhaupt) bloß auf den Kilometerstand achten, um einen Preis zu gestalten.
Ergo: Der aufgerufene Privat-Preis lässt häufig zu wünschen übrig; nicht nur gefühlt, sondern hinsichtlich des echten Marktwertes. Doch um erfolgreich feilschen zu können, muss man natürlich wissen, was das Auto wert ist. Entweder bemüht man deshalb anhand der Inserat-Daten abermals die genannten Foren oder (besser) prüft selbst in den Wertermittlungstools des Netzes.
Und: Man sollte dabei zustande kommende Unterlagen mitnehmen und sie dem Verkäufer zeigen, falls sein Angebot erheblich darüber liegt. Dies aber bitte immer von Angesicht zu Angesicht machen. Ein Feilschen am Telefon, ohne den Wagen je gesehen zu haben, ist sehr schlechter Stil und wird von vielen Verkäufern auch nicht mitgetragen.
3. Bargeld haben – aber erst mal nur zeigen
Deutschland ist, was das Zahlen angeht, sehr viel verbraucherfreundlicher als viele andere EU-Länder. Hierzulande gibt es nämlich keine gesetzliche Obergrenze für Bargeldzahlungen. Und natürlich ist das auch beim privaten Gebrauchtwagenkauf ein wichtiger Faktor – denn dort ist es auch im Zeitalter der unkomplizierten Zahlungsdienstleister immer noch absoluter Usus, dass Geldscheine die Besitzer wechseln.
Es empfiehlt sich, dieses Geld, auch wenn sich solche Summen in den Taschen mulmig anfühlen mögen, schon zu Besichtigungen mitzunehmen. Bedeutet also, wenn ein Kredit vonnöten ist, sollte dieser rechtzeitig vorher beantragt werden; beim spezialisierten Anbietern geht das im Zweifelsfall binnen 24 Stunden – durch Befolgen des vorherigen Punktes weiß man ja ungefähr, was man benötigen wird. Gleiches gilt für das Abheben vom Konto, immer daran denken: Viele Banken haben am Automaten ein Limit, das meist wesentlich geringer ist als selbst ein sehr günstiger Gebrauchter.
An diesem Punkt kommt das Feilschen ins Spiel. Viele Privatverkäufer handeln im Zweifelsfall nach der Devise „besser den Spatzen in der Hand als die Taube auf dem Dach“. Bedeutet, wenn sie eine Chance sehen, jetzt sofort Geld zu bekommen, tendieren sie dazu, teils deutlich mit dem Preis herunterzugehen, statt auf einen weiteren Interessenten zu warten, der womöglich nie erscheinen wird.
Ist der Wagen zur eigenen Zufriedenheit, sollte man deshalb einflechten, dass man absolut bereit wäre, das Fahrzeug zu nehmen, dass man sogar schon eine Sofort-Anzahlung leisten könne, worauf man das Geld vorzeigt. In vielen Fällen wird das direkt in der Unterzeichnung eines Kaufvertrags münden.
Bitte beachten: Üblich sind Anzahlungen im Bereich von 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises. Bitte auf jeden Fall in beiden Ausfertigungen des Kaufvertrags einfügen.
4. Auf frischen TÜV bestehen
Privatkauf ist Kauf ohne Netz und doppelten Boden. Fast. Denn eine Möglichkeit der Absicherung hat man als Privatmensch doch: Man handelt aus, dass das Auto, wenn es übernommen wird, eine frische HU-Plakette besitzt – sofern die bestehende älter als zwei Monate ist.
Verhandlungstechnisch lässt sich das ganz einfach bewerkstelligen. Man erklärt dem Verkäufer, dass man sich absichern möchte. Dazu sollte man in den Kaufvertrag miteinfügen, dass dieser nur in Kraft tritt, wenn das Auto bei der Übergabe eine frische Hauptuntersuchung erhalten hat und dass, falls das nicht der Fall ist, die Anzahlungssumme zurückerstattet wird. Sollte der Verkäufer da nicht mitspielen, ist es ein sehr guter Indikator dafür, dass er (respektive der Wagen) etwas zu verbergen hat.
Natürlich muss man dem Verkäufer dafür auch einen Anreiz bieten, schließlich ist das für ihn ja ein Kostenfaktor. Usus ist es, die TÜV-Kosten 50-50 aufzuteilen – sollte man aber ein sehr großes Interesse an dem Wagen haben und wirklich von ihm überzeugt sein, kann es der komplette Anteil sein.
5. Immer(!) einen Kaufvertrag machen
Es gibt Verkäufer, die sehr jovial sind. Und gerade im unteren Bereich der Gebrauchtwagen, wo es um niedrig-vierstellige oder gar dreistellige Summen und Fahrzeuge mit Rest-TÜV geht, neigen solche Personen dann dazu, zu jovial zu werden.
Nicht selten kommt dann der Vorschlag, man könne sich „den Papierkram doch schenken“, immerhin sei die Übergabe der Fahrzeugpapiere ja Nachweis genug. Dahinter steckt nicht mal böse Absicht und es passiert täglich in Deutschland. Mitmachen sollte man dabei jedoch keinesfalls. Denn ein vertragsloser Kauf beschwört unzählige Risiken bis hinauf zu Gerichtsverhandlungen herauf. Deshalb eine sehr eindringliche Bitte:
Unter keinen
Umständen jemals ein Auto ohne vollständig
ausgefüllten Vertrag kaufen oder verkaufen!
Kaufverträge sind heute so simpel zu beschaffen – im Zweifelsfall der vom ADAC. Runterladen, ausdrucken und immer mit Datum UND Uhrzeit unterschreiben. Nur damit sind beide Parteien auf der sicheren Seite.