Ein Auto mit einem Unfall verliert ein viertel seines Wertes. Daher den Gebrauchtwagen vor dem Kauf prüfen. Grundsätzlich ist der Verkäufer nicht verpflichtet auf Mängel hinweisen. Jedoch darf er Fragen des Käufers nicht wissentlich falsch beantworten. Sonst hat der Käufer einen Schadenersatzanspruch und kann das Fahrzeug zurückgeben und die Rückzahlung des vollen Kaufpreises verlangen.
Als Käufer sollten Sie darauf achten, dass alle Angaben im Autokaufvertrag korrekt und vollständig sind. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen:

Das sollten Sie beim Autokauf beachten
- Das Budget: Setzen Sie sich vor dem Kauf ein festes Budget und entscheiden Sie, wie viel Geld Sie für das Auto ausgeben möchten. Bedenken Sie, dass Sie neben dem Kaufpreis auch Kosten für Versicherung, Steuern und eventuelle Reparaturen berücksichtigen müssen. Als Empfehlung von Finanzprofis gilt die Regel, dass ein Auto nicht mehr als zwei Monatsgehälter kosten sollte.
- Die Verwendung des Autos: Überlegen Sie, wozu Sie das Auto hauptsächlich nutzen werden. Wenn Sie viel im Stadtverkehr unterwegs sind, sollten Sie vielleicht ein kleineres Auto in Betracht ziehen. Das ist auch praktischer bei der Parkplatzsuche. Wenn Sie häufig längere Strecken fahren, ist ein größeres Auto besser. Der Zusätzliche Platz und der Fahrkomfort sind die bessere Wahl.
- Der Zustand des Autos: Prüfen Sie den Zustand des Autos sorgfältig, bevor Sie es kaufen. Achten Sie auf eventuelle Schäden oder Mängel und lassen Sie das Auto von einem Mechaniker oder der Wiveda Fahrzeugbewertung überprüfen, um sicherzustellen, dass es in einwandfreiem Zustand ist (mehr Tipps weiter unten).
- Die Finanzierung: Überlegen Sie, ob Sie das Auto bar bezahlen oder finanzieren möchten. Wenn Sie finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel ein Autokredit oder ein Leasing. Der Barkauf gibt ihnen bessere Konditionen, verlangt aber mehr Kapital.
- Die Garantie: Achten Sie darauf, dass das Auto über eine ausreichende Garantie verfügt, um im Falle von Reparaturen abgesichert zu sein.
- Der Verkäufer: Kaufen Sie das Auto entweder bei einem seriösen Händler oder von einer vertrauenswürdigen Person. Prüfen Sie ob alle Papiere in Ordnung sind und dass der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer des Autos ist.
Was man bei einem Gebrauchtwagen prüfen sollte:
- Hauben, Türen und Heckklappe müssen genau eingepasst sein. Frisch lackierte Türen oder Kotflügel mit einem Magnet abtasten. Bleibt es nicht kleben ist kräftig gespachtelt worden.
- An den Reifen die Profilteile messen (mindestens 4 mm). Das Reserverad nicht vergessen. Das Lenkrad darf höchstens zwei bis drei Fingerbreit spiel haben.
- Auspuffanlage kontrollieren. Motor starten und Schuhsohle an Endrohr pressen. Ist alles o.k geht der Motor nach wenigen Sekunden aus. Die Batterie sollte keine Ausblutungen an den Polstellen aufweisen, Säurestand kontrollieren. Auf frischen Unterbodenschutz achten.
- Wenn Schonbezüge drauf sind drunter schauen, ob Polster stark verschmutzt oder durchgescheuert sind. Im Kofferraum auch Bodenbeläge anheben.
- Die Probefahrt nie mit einem warmem Motor starten. Prüfen, ob der Motor auch kalt anspringt, im Leerlauf ruhig ist. Die Handbremse muss sich leicht hochziehen lassen.
Der Käufer sollte viele Fragen zu dem Fahrzeug stellen. Die Verkäufer sollte die Antworten schriftlich in einem Vertrag festhalten. Hilfreich sind an dieser Stelle unsere Musterverträge. Zusammen mit einem Experten gilt es das Auto genau unter die Lupe zu nehmen.
Die beste Qualität und Sicherheit beim Autokauf gibt es bei Meisterbetrieben der Kfz-Innung. Dort kann auf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen werden.
Im Gegensatz zum Privatmarkt gibt es im Fachhandel beim Gebrauchtwagenkauf eine einjährige Gewährleistung. Erweiterte Dienstleistungen – u. a. die Akzeptanz der Schiedsstelle bei Streitigkeiten – dokumentieren die Betriebe mit dem Zusatzzeichen „Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit“.
Häufige Fragen zur Gewährleistung
Wählen Sie zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Generell darf der Verkäufer 2x versuchen, den Fehler zu beheben. Danach kommt auch keine Ersatzlieferung (neues Auto) in Frage. Entscheiden Sie Sich dann zwischen Geld zurück oder Preisminderung.
Das muss ein Sachverständiger entscheiden. Z. B. die Experten vom ADACm oder ähnliche Institutionen.
Hat das Auto nicht die „vertragsgemäße Beschaffenheit“ gilt das als Mangel. Abnutzungs- und Verschleißerscheinung dürfen nicht über das hinausgehen, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts von Alter und Laufleistung normalerweise üblich ist.
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf müssen Sie bei einem Gebrauchtwagen gar nichts beweisen. Der Verkäufer muss belegen, dass der Fehler beim verkauf noch nicht vorhanden war.
Da gibt es leider keinen Gesetzlichen Spielraum und haben Sie leider das Pech mit dem Auto auszukommen.