Für gewerbliche Autohändler kann der Import günstiger Fahrzeuge aus dem Ausland unter bestimmten Voraussetzungen lohnenswert sein. Einige Modelle sind im europäischen oder außereuropäischen Ausland deutlich günstiger zu haben. Gerade im Bereich der oberen Mittel- und Oberklasse erscheinen Import beziehungsweise Reimport verlockend. Daher stellt sich die Frage, welche Faktoren es bei dieser Form des Einkaufs zu beachten gilt. Auch beim Export von Fahrzeugen sind einige Hürden und Behördengänge zu meistern.
Auswahl des Händlers beim Import
Wer den Import plant, sollte den Händler mit Bedacht auswählen. Dies gilt insbesondere beim Import aus außereuropäischen Staaten. Besonders im Hinblick auf mögliche Sachmängel ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Bedingungen im Klaren zu sein. Im Zweifelsfalle obliegen Garantie und Gewährleistung grundsätzlich dem Hersteller und nicht der Werkstatt. Doch gibt es Einschränkungen. So sind etwa beim Kauf von Fahrzeugen von US-Herstellern keine Garantie-Leistungen durch deutsche Vertretungen zu erwarten. Der ADAC empfiehlt, darauf zu achten, dass es sich um registrierte DMV Licensed Dealer handelt. DMV (Department of Motor Vehicles) bezeichnet US-amerikanische Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, die in der Verantwortung einzelner Bundesstaaten liegen.
Grundsätzlich sollten gewerbliche Käufer Fahrzeuge aus EU-Staaten bevorzugen. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der behördlichen Hürden, sondern auch hinsichtlich der Technik und der Sicherheit. Technische Standards von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland genügen meist denen, die auch in Deutschland gelten. Zum EU-weiten Kauf von Fahrzeugen gibt es spezialisierte Plattformen wie adesa.eu, die nicht nur Zugriff auf Fahrzeuge, sondern auch auf kompetente Ansprechpartner ermöglichen.
Kostenpositionen
Der Import scheint oftmals aufgrund der geringen Fahrzeugpreise auf dem ausländischen Markt attraktiv zu sein. So sind viele Fahrzeuge auf dem US-Markt auf den ersten Blick sehr erschwinglich. Zu berücksichtigen gilt dabei jedoch, dass diese ohne die so genannte Sales Tax (Kaufsteuer) ausgezeichnet sind. Diese ist vom Bundesstaat abhängig und kann manchmal über 10 Prozent des Netto-Preises betragen. Die Kaufsteuer wird auch beim Export fällig, da US-Händler das Auto vor dem Export kurz zulassen müssen (andernfalls droht ein Verlust der Lizenz). Die Steuer können sich Käufer nach der Verschiffung zurückzahlen lassen, doch ist dies nach ADAC-Experteneinschätzung schwierig.
Ebenso sind die Kosten für den Transport per Frachtschiff zu berücksichtigen. Hierbei wenden sich Händler am besten an eine Spedition. Neben der reinen Verschiffung fallen auch für die Transportversicherung Kosten an. Weiterhin sind Zollabgaben zu berücksichtigen, die 10 Prozent vom Netto-Kaufpreis, den Transport- und eventuellen Versicherungskosten betragen. Weiterhin fällt eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an.
Papiere und Formalitäten
Sowohl bei Neuwagen als auch bei Gebrauchten müssen Importeure die Originalrechnung sowie die ausländischen Original-Fahrzeugpapiere bereithalten. Dies ist auch im Sinne der Zulassung erforderlich.
Bei einem Import von außerhalb der EU ist weiterhin eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Bei der Zulassung ist eine Versicherungsdoppelkarte vorzulegen. Bei einem Gebrauchtwagen ist eine KBA-Anfrage erforderlich. Ein solches Dokument ist bei der Zulassungsstelle erhältlich und vier Wochen gültig. Behörden prüfen, ob es für das Fahrzeug bereits eine deutsche Zulassung gibt. Bei der Zulassungsstelle erhalten Käufer ebenso das Dokument für die Zahlung der Umsatzsteuer beim Import eines Neuwagens.
Export
Beim Export des Wagens sind unter anderem ein Ausfuhrkennzeichen und gegebenenfalls eine Ausfuhranmeldung erforderlich. Letztere ist bei jeder Ausfuhr von Waren in einen Staat außerhalb der EU vorgeschrieben, sofern der Rechnungswert 1000 Euro und das Gewicht 1000 kg überschreiten. Handelt es sich beim Export um einen Firmenwagen, so haben Exporteure zusätzlich einen Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise die Gewerbeanmeldung vorzulegen.