Wie funktionieren Auto Reimporte?

Auto-Reimport: Was sich dahinter verbirgt. Ersparnis versus Risiko und Aufwand?. Auf der Jagd nach Rabatten beim Autokauf entscheiden sich Sparfüchse zunehmend für einen Reimport aus dem Ausland. Die ursprünglich für andere Länder produzierten EU-Neuwagen locken mit Preisnachlässen von bis zu 40 % gegenüber dem hiesigen Listenpreis. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann man auch in Deutschland Rabatte von bis zu 19 Prozent bei den Händlern rausholen (10% sind aber dann doch eher die Regel). Ein Reimportiertes Fahrzeug ist aber meistens noch günstiger. Damit bleibt Deutschland einer der teuersten Märkte innerhalb der Euro-Zone.

Trotzdem wird nur ein verschwindend geringer Teil der Neuwagen, die in Deutschland zugelassen werden, aus dem Ausland reimportiert. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass für viele Autokäufer den Aufwand und das Risiko eines Autokaufs im Ausland überschätzen und die mögliche Ersparnis unterschätzen.

Möglich wird diese Ersparnis durch die unterschiedlichen Fahrzeugpreise in den EU-Mitgliedsländern. Die Hersteller orientieren ihre Preisgestaltung unter anderem an den jeweiligen nationalen Steuern und Abgaben. Sind diese hoch wie etwa in Dänemark, den Niederlanden, Frankreich, Italien oder Spanien, müssen die Preise der Autos vor Steuern, also die Netto-Preise ab Werk, niedrig gestaltet werden.

Diese Preisunterschiede kann sich ein deutscher Kaufinteressent zu Nutze machen, wenn er sich für den Kauf eines Fahrzeugs in einem anderen EU-Staat entscheidet. Denn er muss die nationalen Steuern und Abgaben im Kaufland nicht zahlen, wenn er das Fahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland zulässt. Wer ein Neufahrzeug aus einem anderen EU-Land in die Bundesrepublik Deutschland importiert, zahlt beim Kauf lediglich den Netto-Preis. In Deutschland muss dann bei der Anmeldung des Fahrzeuges die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 16 Prozent des Netto-Preises entrichtet werden.

Doch bevor du direkt nach Auto Reimporte suchst, solltest du folgende Fakten über Autoschnäppchen wissen. Wenn du diese in deine Entscheidung einbeziehst, wirst du Geld sparen und Freude an deinem zukünftigen Auto haben.

Was ist ein Reimport?

EU-Autotransport
Autos auf dem Weg zum Reimport in ein anderes EU-Land

Autohersteller wie Audi, Ford, Mercedes-Benz, Opel oder VW exportieren ihre Fahrzeuge in die ganze Welt, darunter in benachbarte EU-Länder. Technisch sind die Autos weitestgehend identisch mit ihren für Deutschland produzierten Pendants. Jedoch gibt es bei Ausstattung und Preis teils große Unterschiede, von denen du als deutscher Käufer profitieren kannst. Denn abhängig von dem jeweiligen Land kann das gleiche Fahrzeugmodell bis zu 40 % günstiger sein als bei einem hiesigen Händler.

Grundsätzlich hat jeder EU-Bürger das Recht, Waren aus anderen EU-Ländern zu kaufen und nach Deutschland einzuführen. Das gilt auch für ein Fahrzeug aus einem Land wie Dänemark, Frankreich oder Spanien. Entscheidest du dich für einen Neuwagen aus dem EU-Ausland, kannst du ihn in Eigenregie oder über einen Vermittler nach Deutschland importieren. Ein ursprünglich in einem deutschen Werk gebauter Wagen, der ins Ausland exportiert und zurück nach Deutschland importiert wurde, heißt Reimport.

Warum ist ein Reimport billiger?

Die teilweise hohen Preisnachlässe bei Reimporten haben verschiedene Gründe. Oft ist die Preispolitik des Herstellers in dem jeweiligen Land für den niedrigeren Preis verantwortlich. Das kann der Fall sein, wenn in einem Land die Konkurrenz durch andere Hersteller größer ist als in Deutschland. Ein Beispiel ist der VW Polo, der in Ländern wie Frankreich deutlich günstiger ist, weil dort einheimische Wettbewerber wie Peugeot und Renault den Markt dominieren.

Daneben führen Unterschiede bei der Mehrwertsteuer zu Preisunterschieden. So liegt der Mehrwertsteuersatz in Dänemark und Schweden bei 25 Prozent. Bei einem Reimport nach Deutschland fallen hierzulande 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Da die Hersteller die höhere Mehrwertsteuer durch niedrigere Nettopreise ausgleichen, lockt bereits hier eine Ersparnis von mindestens 6 Prozent.

Ein weiterer Grund ist die vom Staat erhobene Zulassungssteuer (Luxussteuer), die in einigen Ländern wie Dänemark beim Kauf von Neuwagen anfällt. Sie beläuft sich auf bis zu 180 Prozent vom Nettopreis des Autos, sodass es dort nahezu das Doppelte kostet. Deshalb setzen die Autohersteller die Nettopreise der Fahrzeuge in den betroffenen Ländern von vorneherein niedriger an. Da du beim Zulassen des Autos in Deutschland keine Zulassungssteuer bezahlen musst, kannst du beim Reimport von dieser Steuersituation profitieren.

Wie funktioniert der Kauf eines EU-Autos?

Hast du dein EU-Wunschfahrzeug zum günstigen Preis gefunden, hast du verschiedene Optionen. Zum einen kannst den Wagen auf eigene Faust nach Deutschland importieren. Allerdings ist hierfür ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand von Nöten. So brauchst du für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen deiner Versicherung, musst die Hinfahrt organisieren und vieles mehr. Außerdem wichtig für die Versicherung ist der Nachweis, dass das Fahrzeug ein Neuwagen ist (ohne Vorbesitzer, maximal 6.000 Kilometer auf dem Tacho, höchstens 1 Jahr alt). In dem Serviceheft müssen Fahrgestellnummer und Auslieferungsdatum ausgewiesen sein.

Nur bei vollständigen Papieren hast du Anspruch auf die Garantieleistungen, die du in den Vertragswerkstätten des Herstellers erhältst. Bei der Zulassungsbehörde musst du den Kaufbeleg (im Original) und das sogenannte COC („Certificate of Conformity“) vorlegen. Nicht vergessen: Du hast 10 Tage nach dem Reimport Zeit, die Mehrwertsteuer bei deinem zuständigen Finanzamt nachzuzahlen. Hierzu erhältst du das Formular „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung“.

Vielen Autokäufern ist die Beschaffung eines Autos zu umständlich, weshalb sich Anbieter darauf spezialisiert haben, die entsprechenden Autos für die Kunden zu beschaffen. Wenn du dir den Verwaltungsaufwand sparen möchtest, kannst du dich an einen Händler wie www.take-your-car.de wenden oder einem Mitglied vom Bundesverband freier Kfz.-Importeure e. V. (BfI), die auf Reimporte spezialisiert sind. Er übernimmt für dich die komplette Abwicklung beim EU-Wagen-Kauf von der Bestellung über den Transport bis hin zur Zusammenstellung der nötigen Papiere. Wenn du dich für diese Alternative entscheidest, achte darauf, einen persönlichen Ansprechpartner zu haben und lass dir den Endpreis (einschließlich aller Nebenkosten) nennen. Je nach Händler hast du die Wahl zwischen verschiedenen Lager-, Bestell- und Vorlauffahrzeugen. Wenn du ein bestimmtes Modell suchst, achte auf die Ausstattung des Fahrzeugs, die – in Abhängigkeit von dem ursprünglichen Bestimmungsland – deutlich variieren kann. Mit einem Reimport kannst du verhindern, dass ein Autohersteller an dir deutlich mehr verdient als an einem Kunden in unseren Nachbarländern.

Die Schritte zu einem Reimport

Einen Neuwagen im Ausland zu kaufen erfordert relativ wenig Aufwand.

  1. Der Käufer muss sich für ein Auto entscheiden. Wer Probleme bei der Entscheidung hat oder Beratung wünscht, kann sich ja trotzdem die Autos in Deutschland anschauen und in diversen Foren findet man alle Informationen zu den verschiedenen Autos.
  2. Im nächsten Schritt muss man einen Autohändler im Ausland gefunden werden, welcher eine gemeinsame Sprache spricht. Die ist nicht so schwierig, wie es sich anhört, da sich inzwischen einige Autohändler auf Reimporte nach Deutschland eingestellt haben. Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich an die Vertragshändler der jeweiligen Autohersteller zu wenden. Das sichert einen reibungslosen Ablauf.
  3. Als nächstes solltest du dir ein unverbindliches Angebot einholen (möglichst auf deutsch) und den Vertrag unterzeichnen.
  4. Die Bezahlung sollte immer erst nach der Lieferung geschehen. Auch eine Lösung über Paypal ist für beide Seiten denkbar. Achte dabei darauf, nicht die Mehrwertsteuer zu bezahlen. Diese wird erst innerhalb von 10 Tagen nach Einführung in Deutschland fällig.

Wie kann ich das EU-Fahrzeug selbst nach Deutschland einführen?

  • Die musst den Kaufvertrag beziehungsweise die Originalrechnung dem deutschen Finanzamt und der Zulassungsbehörde vorlegen.
  • Eine EU-Betriebserlaubnis sollte für das Fahrzeug vorhanden sein. Entsprechende Belege sollten den Unterlagen beiliegen.
  • Das Scheckheft sollte wegen eventueller Garantieansprüche mit allen Unterschriften und Stempeln des Händlers versehen sein.
  • Im Kaufvertrag sollte das Fahrzeug als „Neufahrzeug“ beschrieben sein.

EU-Neufahrzeuge kann man selbst über die Grenze nach Deutschland einführen. Der Händler soll alle erforderlichen Papiere zusenden. Danach kannst du das Auto in Deutschland anmelden und mit den neuen Kennzeichen das Fahrzeug beim Händler abholen. Innerhalb von zehn Tagen nach Kaufdatum muss beim örtlichen Finanzamt die deutsche Mehrwertsteuer gezahlt werden. Dazu ist ein Behördenformular auszufüllen und zusammen mit der Autorechnung einzureichen. Die Zulassungsstelle stellt zunächst einen vorläufigen Fahrzeugbrief aus. Danach kann die endgültige Zulassung erfolgen.

Gibt es bei Reimporten Unterschiede bei der Ausstattung?

Um trotz niedrigerem Preisniveau in anderen Ländern Gewinne mit den Autos einzufahren, passen die Hersteller deren Ausstattung an den landesüblichen Standard an. Sofern nicht explizit bestellt, sparen die Fahrzeugbauer bei nicht zwingend benötigten Komfort-Funktionen und Luxus-Ausstattungsmerkmalen. Darüber hinaus unterscheidet sich die Ausstattung von Land zu Land. Suchst du beispielsweise ein SUV mit Winterpaket, hast du in nördlichen Ländern wie Dänemark und Schweden gute Chancen fündig zu werden. Autos in südlichen Gefilden wie Italien und Spanien sind in der Regel serienmäßig mit einer Klimaanlage ausgestattet.

Bei der Sicherheitsausstattung zeigen sich ebenfalls Unterschiede zu deutschen Fahrzeugen. So sind die Sicherheitsstandards nicht in allen EU-Staaten gleich. Während beispielsweise in Deutschland viele Kfz-Versicherungen eine elektronische Wegfahrsperre voraussetzen, hat diese in anderen EU-Ländern keine große Bedeutung. Hier gilt es sorgfältig zu überprüfen, ob die Ausstattung deines ausgesuchten Wagens die hierzulande üblichen Sicherheitsstandards erfüllt.

Versicherungskosten und Kulanz bei Problemen

Die Kosten der Versicherung dürfen nicht höher sein, nur weil ein Auto reimportiert wird. Das Auto ist rein rechtlich dem eines in Deutschland verkauften gleich gestellt. Versicherungen machen da entsprechend keine Unterschiede.

Auch das Gerücht Autohersteller seien weniger Kulant, wenn es sich um reimportierte Wagen handelt ist unhaltbar. Deutsche Vertragshändler sind verpflichtet Garantiefälle zu behandeln, da die Garantie vom Autohersteller gegeben wird und diese in der EU überall gleich ist.

Gewährleistungsansprüche: Im Zuge der neuen Schuldrechtsreform können sich Verbraucher ab 01.01.2002 auch über eine Verlängerung der Gewährleistungsansprüche von bisher sechs Monaten auf zwei Jahre freuen.

Die EU-Betriebserlaubnis

Seit 1996 müssen die Automobilhersteller für jedes in Verkehr gebrachte Kraftfahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis beantragen. Diese Betriebserlaubnis – „Certificate of Conformity“ (COC) – garantiert, dass in der EU gekaufte Neuwagen ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Staat zugelassen werden. Liegt diese EU-Betriebserlaubnis nicht vor, muss das Fahrzeug beim TÜV beziehungsweise der DEKRA vorgeführt werden und eine Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten.

Neben der EU-Betriebserlaubnis muss auf der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese Bescheinigung sowie Informationen erhältlich beim:

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24932 Flensburg
Telefon: 0461/316-0

Was ist mit der Herstellergarantie?

Auch bei der Hersteller-Garantie muss der Käufer eines EU-Fahrzeuges keine Nachteile in Kauf nehmen. In der EU sind alle Vertragshändler verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, unabhängig davon, wo der Wagen in der EU gekauft wurde. Die Garantiezeit beginnt am Tag der Erstzulassung. Achtung: bei Autos mit Tageszulassung dieser Termin als Fristbeginn gilt. Im Serviceheft sollte das Übergabedatum des Fahrzeuges enthalten sein sowie der Händlerstempel und die Unterschrift des ausliefernden Händlers. Ohne diesen Nachweis können Garantieansprüche leicht als unberechtigt abgelehnt werden.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 26. April 2023