Tipps zum Auswintern des Wohnmobils

Zum Start der Campingsaison sollte man das Fahrzeug richtig auswintern. Campingfahrzeuge, die nicht über die Wintermonate benutzt wurden und in einer Halle oder im Freien überwintert haben, werden im Frühjahr wieder fit gemacht für die erste Ausfahrt.

Zur den Ferien rollt sie wieder, die Lawine der Urlauber in ihren Fahrzeugen auf unseren Straßen. Auch die Caravans und Wohnmobile sind am Start. Diese meist nur für den Urlaub genutzten Fahrzeuge müssen dann oft aus dem Stand stramme Leistungen bringen. Rund eine Million Wohnmobile und Wohnanhänger sind auf unseren Straßen zugelassen. Den Löwenanteil stellen dabei die Wohnanhänger. Ein guter technischer Zustand ist die Voraussetzung für eine sichere Fahrt in den Urlaub. 

Als erstes sollte nachgeschaut werden, ob die Hauptuntersuchung (HU), die Gasprüfung und wann der TÜV fällig ist. Caravans weisen nicht selten bei Bremsanlagen und Lichtanlagen HU-relevante Mängel auf. Rost, defekte Leitungen und Probleme mit den Übertragungseinrichtungen kommen häufig vor. Im Visier der KÜS-Prüfingenieure sind immer auch Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung – typische Gefahrenquellen durch den unvermeidlichen Verschleiß.

Zum start in den Urlaub gibt der ADAC folgende Tipps zum Auswintern:
Beim Wohnanhänger die Batterie Anklemmen, Spannung überprüfen und gegebenenfalls nachladen.

Testen der elektrischen Anlage innen und außen, besonders Lichtanlage (Blinker, Bremslicht, Standlicht, etc.).

Überprüfen des Campingfahrzeuges auf Feuchtigkeitsschäden im Aufbau, besonders bei Fahrzeugen, die im Freien standen.

Luftdruck der Reifen vom Wohnmobil prüfen und wenn nötig Luft nachfüllen.

Foto: Wohnmobil beim fahren
Bevor es wieder auf Reisen geht, sollten Wohnmobile und Caravans richtig ausgewintert werden. Foto: Bürstner

Besonders bei Wohnanhänger kurzer Bremsentest (Freigängigkeit der Auflaufbremse und der Seilzüge prüfen).

Wasseranlage befüllen, durchspülen und auf Dichtigkeit und Funktion überprüfen, ggf. mit Reinigungsmitteln aus dem Campingfachhandel behandeln.

Gasanlage an Gasflasche wieder anschließen mit anschließender Funktionsprüfung aller Gasverbraucher (Kocher, Heizung, Warmwasserboiler).

Das Fahrzeug innen und außen gründlich reinigen. Besonders bei Fahrzeugen, die im Freien überwintert wurden, das Dach gründlich säubern und auf eventuelle Feuchtigkeitsschäden im Aufbau achten.

Bei Wohnmobilen zusätzlich Motorölstand, Frostschutz Scheibenwaschanlage und Kühlerfrostschutz kontrollieren.

Bei Fahrzeugen, die im Freien überwintert haben, sollte das Dach gründlich gesäubert werden und auf eventuelle Feuchtigkeitsschäden im Aufbau geachtet werden. Wer sein Fahrzeug so vorbereitet, kann die Campingsaison richtig genießen.

Ca­ra­va­ning-Rat­ge­ber

GTU Caravaning Ratgeber
Der GTÜ-Caravaning-Ratgeber enthält zahlreiche Tipps und Informationen für entspanntes und sicheres Reisen. Gerade jetzt und auch in der Zukunft wird Caravaning ein Trendthema bleiben.

Vor der Fahrt in die Ferien sollten jedoch die Sicherheit des Fahrzeugs gründlich gecheckt werden, raten die Experten der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Hilfestellung leistet hier der Caravaning-Ratgeber der Stuttgarter Prüforganisation.

Wurde das Reisemobil längere Zeit nicht gefahren, sollte grundsätzlich der technische Zustand insbesondere Batterien, Beleuchtung, Bremsen, Hupe und Betriebsflüssigkeiten sowie die Gültigkeit der Prüfplakette (Hauptuntersuchung) geprüft werden. Beim Reifenprofil sind gesetzlich 1,6 Millimeter vorgeschrieben, Experten empfehlen aber vier Millimeter. Diese werden bei moderater Fahrweise auch eher der Fall sein, weil die Reifen höchstens sechs Jahre alt sein dürfen (und zwar ab Produktionsdatum), egal wie neu sie noch wirken. Die nötigen Angaben finden sich auf den Reifen. Das Herstellungsdatum steht in der DOT-Nummer auf der Reifenflanke in den letzten vier Ziffern. Das vorletzte Ziffernpaar steht für die Kalenderwoche, das letzte Ziffernpaar gibt das Jahr an.

Der GTÜ-Ratgeber zeigt auch, worauf es bei der Beladung besonders ankommt, wie die tatsächlichen Gewichte ermittelt werden und was beim nachträglichen Einbau von Zubehörteilen zu beachten ist. Er beschreibt, wie ein Wohnwagen stressfrei angekoppelt wird und welche technischen Möglichkeiten es gibt, die Fahrsicherheit von Gespannen weiter zu erhöhen.

Dass bei der Reisevorbereitung selbst ein systematisches Vorgehen empfehlenswert ist und wie sich die Fahrer des rollenden Heims auf die im Vergleich zum Solo-Pkw doch spürbar veränderten Fahreigenschaften einzustellen haben – auch hierfür hält die praktische Broschüre Tipps parat.

Nicht zuletzt beschreibt der GTÜ-Ratgeber, was zu tun ist, wenn das eigene Freizeitfahrzeug – egal ob Reisemobil oder Wohnwagen – dann wieder in die Winterpause geht.

Die Broschüre ist kostenlos bei den GTÜ-Prüfstellen vor Ort oder auf der Webseite: Ca­ra­va­ning-Rat­ge­ber.

Innenleben absichern

Wohnmobile sind per Gesetz klar definiert – als Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit besonderer Zweckbestimmung. Sie ermöglichen die Unterbringung von Personen und sind mindestens ausgerüstet mit Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können, Kochgelegenheit und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen mitgeführten Gegenständen. Der Tisch kann leicht zu entfernen sein, alle anderen genannten Ausrüstungsgegenstände müssen im Wohnbereich fest angebracht sein.

Bei Caravan und Wohnmobil steht immer die Flüssiggasanlage im Fokus der Prüfer. Sie dient dem Betrieb der per Definition vorgeschriebenen Kücheneinrichtung (nicht dem Fahrzeugantrieb). Sie muss mindestens im Zwei-Jahres-Abstand untersucht werden. Damit es zur ebenfalls vorgeschriebenen Prüfbescheinigung kommt, muss u. a. eine Trennung von Wohnraum und Fahrgastraum durch eine Wand gegeben sein. Gasflaschen, -kästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Bei einem Brandschaden nehmen Versicherungen als Erstes Einsicht in die Gasprüfbescheinigung vor. Diese Prüfung kann übrigens zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 6. Januar 2023