Viele Menschen entdecken in der Corona-Pandemie die Vorteile eines Urlaubs in den eigenen, mobilen vier Wänden. Ein wichtiger Faktor für einen erholsamen Urlaub mit dem Wohnmobil ist die richtige Versicherung. Die Autoversicherer wittern Geschäft, und Konkurrenz belebt das Geschäft. Vielfach gibt es mit neuen Tarifen bessere Leistungen für weniger Geld. Um im Versicherungsdschungel den Überblick zu behalten, haben wir gemeinsam mit Verti ein paar Tipps zusammengestellt, worauf bei der Auswahl der Wohnmobilversicherung zu achten ist.

Haftpflichtversicherung muss sein
Jedes Wohnmobil benötigt eine Haftpflichtversicherung, um für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden. Versichert sind damit Schäden anderer, für die Halter oder Fahrer des Wohnmobils verantwortlich sind. Der Halter haftet auch ohne Verschulden, zum Beispiel wenn ein Reifen platzt oder trotz regelmäßiger Wartung die Bremsen versagen. Das Gesetz regelt zwar eine Mindestdeckung, aber die ist nicht ausreichend. Heute sind Deckungssummen von 100 Millionen Euro marktüblich. Wer nur die Mindestsumme versichert, läuft Gefahr, bei einem schweren Personenschaden auf erheblichen Kosten sitzenzubleiben und sich damit für den Rest seines Lebens zu verschulden. Es stimmt auch nicht, dass man den Umfang der Haftpflichtversicherung vernachlässigen kann, weil es nur um Schäden Dritter geht. Viele Versicherer bieten in ihren Verträgen attraktive Mehrleistungen, zum Beispiel Versicherungsschutz für Mietwagen im Ausland (die sogenannte Mallorca-Police) oder eine Unfallversicherung für den Fahrer, der als einziger bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Ansprüche geltend machen kann.
Wohnmobile werden häufig mit Saisonkennzeichen ausgestattet und dürfen dann zum Beispiel nur zwischen März und Oktober unterwegs sein. Außerhalb dieser Zeit müssen sie auf einem privaten Abstellplatz geparkt sein, nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Seit 2012 gibt es außerdem das Wechselkennzeichen. Hier können zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse – darunter fallen Pkw und Wohnmobil – mit nur einem Wechselkennzeichen zugelassen werden. Ein Teil des Kennzeichens bleibt fest am Fahrzeug, der andere Teil mit dem amtlichen Siegel wird jeweils umgesteckt. Der Vorteil ist, dass das Wohnmobil unabhängig von der Saison auch für die Winterferien genutzt werden kann. Allerdings muss auch hier für das gerade nicht genutzte Fahrzeug ein privater Stellplatz vorhanden sein.
Sparen lässt sich bei der Haftpflichtversicherung außerdem durch eine geschickte Ausnutzung vorhandener Schadenfreiheitsrabatte. Wohnmobile und Pkw haben aber unterschiedliche Rabattstaffeln. Versicherer oder Vermittler erklären, ob ein Tausch von Rabatten möglich und sinnvoll ist. Alternativ kommt eine günstigere Einstufung als Zweitwagen in Betracht.
Vollkasko oder Teilkasko
Die Kaskoversicherung für das Wohnmobil funktioniert genau wie beim Pkw. Versichert sind nicht die Schäden Dritter, sondern das eigene Fahrzeug.
Die Teilkasko deckt wesentliche Gefahren wie:
- Brand
- Diebstahl
- Glasbruch
- Unfälle mit Tieren
- und Naturgefahren.
Die Vollkasko erweitert die Deckung um:
- böswillige Beschädigung (Vandalismus)
- und selbst verschuldete Unfälle.
Sie lohnt sich vor allem bei Neufahrzeugen und jungen Gebrauchten. In der Vollkasko wird ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet, in der Teilkasko zahlt der Kunde immer 100 %. Deshalb ist die Vollkasko vielleicht gar nicht so viel teurer, wenn bereits schadenfreie Jahre vorhanden sind.
Aufpassen beim Schutzbrief
Eine Schutzbriefversicherung lässt sich mit einem der anderen Verträge kombinieren oder separat abschließen. Der Leistungsumfang muss dem Fahrzeug angepasst sein. Manche Schutzbriefe sehen Begrenzungen der Fahrzeughöhe vor, weil bei größeren Wohnmobilen das Abschleppen deutlich teurer wird. Damit es im Leistungsfall keinen Ärger gibt, muss das Wohnmobil in die richtige Tarifgruppe eingestuft sein.
Hausrat-Außenversicherung nur für bestimmte Gefahren
Die Kaskoversicherungen beziehen sich nur auf das Fahrzeug selbst und die fest eingebauten Teile. Was ist mit dem Hausrat, der mit in den Urlaub fährt? Bei einem Unfall drohen teure Schäden. Eine Hausratversicherung kennt zwar eine sogenannte Außenversicherung. Die greift aber nur, wenn eine der versicherten Gefahren vorliegt, also zum Beispiel ein Brand des Wohnmobils. Schon beim Diebstahl wird es schwierig. Ein versicherter Einbruch liegt nur vor, wenn das Wohnmobil in einer Garage stand, zum Beispiel in der Tiefgarage eines Einkaufszentrums. Einfacher Diebstahl aus Kraftfahrzeugen muss separat versichert werden. Die Deckungslücke lässt sich mit einer Reisegepäckversicherung schließen. Sie zahlt auch bei anderen Schadenursachen, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall.
Häufige Fragen
Ist die Wohnmobilversicherung Pflicht?
In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für das Wohnmobil Pflicht. Alle weiteren Versicherungen, wie die Vollkasko oder Teilkasko können zusätzlich abgeschlossen werden.
Wie teuer ist eine Wohnmobilversicherung?
Die Preise für die Tarife sind abhängig vom Leistungsumfang, vom Wert des Wohnmobils und vom Versicherer. Wer sparen möchte verzichtet auf eine zusätzliche Vollkasko oder Teilkasoversicherung, muss dann allerdings damit rechnen, dass im Schadensfall enorme Summen auf ihn zukommen.
Welche Varianten der Wohnmobilversicherung gibt es?
Wie beim Auto auch gibt es vor allem zwei Varianten: die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung.
Wann ist eine Vollkaskoversicherung und wann eine Teilkaskoversicherung sinnvoll?
Für Besitzer eines werkneuen Wohnmobils ist die Vollkasko sinnvoll, da der Wert des Neuwagens zu diesem Zeitpunkt noch sehr hoch ist. Nach etwa 5 Jahren oder bei einem gebrauchten Wohnmobil reicht in der Regel eine Teilkaskoversicherung aus.
Was ist beim Abschluss einer Wohnmobilversicherung wichtig?
Ein wichtiger Faktor ist die Deckungssumme. Hierbei ist es sinnvoll auf die maximale Deckungshöhe zu setzen. Alles was darüber hinaus geht muss vom Eigentümer selbst getragen werden. Da das Inventar auch einen hohen Wert hat, sollte es extra versichert werden.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Dies richtet sich nach der Vertragslaufzeit des jeweiligen Anbieters. Sollten Sie die Versicherung kündigen wollen, können Sie dies in der Regel fristgerecht einen Monat vor Vertragsablauf.