Zulassungsbescheinigung um ein Auto anzumelden

Seit dem 1. Oktober 2005 gelten neue EU-Richtlinien zum Anmelden eines Fahrzeuges. Durch die neue Fälschungssicherheit und die Vergabe einer Registriernummer sollen Autos besser Nachverfolgt werden können. Ausserdem sind dadurch die Zulassungsdokumente in den verschiedenen EU-Ländern gleich.

Der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief haben in diesem Sinne, bei Neuanmeldungen, ausgedient; behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit.
Ab sofort gibt es für Neuanmeldungen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

Bei Änderungen werden der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief jedoch gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II ausgetauscht.
Dies geschieht zum Beispiel bei Änderung der Fahrzeugpapiere, einer Ummeldung, einem Halterwechsel oder technischen Änderungen am Fahrzeug (wie Tuning).

Fahrzeugschein
Wird jetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt und bleibt optisch dem bisherigen Dokument sehr ähnlich.
Statt Text werden jetzt, für alle EU-Länder, Nummern von 1 bis 33 benutzt.
Fahrzeugbrief
(Jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II) entspricht jetzt mehr seinen Namen und besteht aus einem DIN A4 Blatt welches nur noch einseitig bedruckt ist.
Dort werden statt wie bisher 6 nur noch die 2 letzten Halter eingetragen. Der ADAC hat diese Maßnahme bereits heftig kritisiert da es jetzt schwerer wird die Historie eine Fahrzeuges nachzuvollziehen.
Beim Verkauf des Fahrzeuges wird die Zulassungsbescheinigung Teil II erneut ausgestellt.
Foto: Pärchen im Cabrio
Nach der Zulassungsbescheinigung steht der Fahrer Glück nichts mehr im Weg

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 23. Juni 2022