Wird ein Autofahrer mit 1,1 Promille Alkohol im Blut erwischt und wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen sowie eine Sperre für die Dauer von acht Monaten ausgesprochen, so muss er nicht eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachweisen, um seinen Führerschein zurück zu bekommen. Hat er seinerzeit kein Bußgeld auferlegt bekommen und war er Ersttäter mit einem Wert von weniger als 1,6 Promille, so ist ihm zu gegebener Zeit der Führerschein ohne MPU zurückzugeben. Ein früherer Alkoholmissbrauch „ohne Hinzutreten“ weiterer Umstände rechtfertigt nicht die Anforderung eines solchen Gutachtens. (VwG Würzburg, W 6 E 606/14) (Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter)
1,1 Promille am Steuer rechtfertigen Führerscheinentzug – aber keine „MPU“
Beitrag zuletzt aktualisiert am 25. September 2015
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