In Deutschland wird die Lichtpflicht für Autos am Tag seit längerem diskutiert. Bislang bleibt es aber bei einer Empfehlung. Ähnlich verfahren Frankreich, die Schweiz und Bulgarien. In vielen Ländern Nord- und Osteuropas ist Tagfahrt-Licht hingegen Pflicht. Laut ADAC müssen Autofahrer bei Verstößen mittlerweile in 20 europäischen Staaten mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro rechen.
Während in 17 europäischen Ländern die Lichtpflicht auf allen Straßen gilt, muss diese in Italien, Russland und Ungarn nur auf den Autobahnen und außerorts beachtet werden. Eine jahreszeitliche Lichtpflicht besteht ausschließlich in der Slowakei und zwar von Mitte Oktober bis Mitte März.
Die Lichtpflicht bezieht sich in der Regel auf Abblendlicht. Fahrzeuge, die mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind, dürfen diese in Österreich, Italien und in den skandinavischen Ländern benutzen. In den anderen Ländern mit Lichtvorschrift werden sie überwiegend toleriert.
Wer die Lichtpflicht missachtet, riskiert nicht nur eine Geldbuße, ihm drohen auch haftungsrechtliche Nachteile, wie zum Beispiel eine Minderung der Schadenersatzleistung. Dabei kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an. Geklärt werden muss, ob die ausgeschalteten Scheinwerfer tatsächlich Ursache für den Unfall waren.
Verstöße werden in den einzelnen Ländern unterschiedlich hoch geahndet. Mit rund 50 Euro muss im Mittel jedoch gerechnet werden. Während beispielsweise in Österreich 15 Euro, in Schweden etwa 55 Euro und in Dänemark umgerechnet 70 Euro fällig werden verlangen Norwegen rund 190 Euro und Russland bis zu 200 Euro Bußgeld. (ar/jri