Der auch als „Dieselgate“ bekannte Abgasskandal gehört zu den größten Wirtschaftsskandalen der Der auch als „Dieselgate“ bekannte Abgasskandal gehört zu den größten Wirtschaftsskandalen der Bundesregierung.
Durch illegale Abschalteinrichtungen haben die deutschen Automobilkonzerne die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert, sodass beim Testbetrieb weniger Emissionen als im Straßenbetrieb ausgestoßen wurden. Auf diese Weise konnten Fahrzeuge eine Zulassung erhalten, die andernfalls nicht auf unseren Straßen hätten fahren dürfen.
Das hat jedoch nicht nur unserer Gesundheit und Umwelt geschadet, sondern auch zu einem erheblichen finanziellen Schaden geführt. Viele vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter fragen sich infolgedessen, was sie eigentlich tun können.

Nicht nur Volkswagen war in den Abgasskandal involviert
Wer an den Abgasskandal denkt, dem kommt im Regelfall der Autokonzern Volkswagen in den Sinn. Inzwischen ist jedoch klar, dass nicht nur Volkswagen mit der Abgasaffäre zu tun hatte, denn auch zahlreiche andere Autobauer haben mit illegalen Abschalteinrichtungen die Abgaswerte ihrer Autos manipuliert. Prinzipiell kann man also auch vom Audi Abgasskandal, BMW Abgasskandal oder Skoda Abgasskandal sprechen. Die Automobilhersteller sind jedoch nicht die einzigen Übeltäter, sondern auch die Politik hatte erwiesenermaßen ihre Finger im Spiel. Nicht ohne Grund stehen sowohl Politik als auch Industrie einer großen Herausforderung entgegen. Das Vertrauen der Bevölkerung ist schließlich erschüttert. Es ist daher interessant, zu beobachten, wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird.
Betroffene Fahrzeughalter sollten gerichtlich gegen BMW vorgehen
Es steht außer Frage, dass BMW schuldig ist und infolgedessen haben betroffene Verbraucher gute Chancen, ihre Interessen vor Gericht durchzusetzen. Sie sollten ihr Fahrzeug also nicht direkt auf dem Automarkt verkaufen, sondern eine Klage in Erwägung ziehen. Die dabei anfallenden Kosten werden im Regelfall von Rechtsschutzversicherungen übernommen und selbst wenn eine entsprechende Versicherung nicht vorliegen sollte, ist es möglich, ohne Kostenrisiko gegen BMW vorzugehen. Es gibt schließlich viele Anwaltskanzleien, die eine Prozesskostenfinanzierung anbieten. Bei einem solchen Verfahren müssen Betroffen nur eine geringe Selbstbeteiligung und bei erfolgreicher Durchsetzung der Schadenersatzansprüche eine prozentuelle Provision zahlen. Sie brauchen sich also keine Sorgen darüber zu machen, dass der Prozess verloren geht und sie auf den Anwalts- sowie Gerichtskosten sitzenbleiben. Zumal eine Niederlage vor Gericht angesichts der klaren Situation ohnehin unwahrscheinlich ist. Betroffene sollten lediglich berücksichtigen, dass die Klage rechtzeitig eingereicht werden muss, denn bei bestimmten Fahrzeugen von BMW droht eine Verjährung. Sollte die Klage nicht rechtzeitig eingehen, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche. Es ist daher ratsam, zu prüfen, ob eine Klage überhaupt noch sinnvoll ist.
Rückabwicklung von Finanzierungsverträgen ist eine große Chance
Eine große Chance ist auch die Rückabwicklung von Finanzierungsverträgen. Sollte das Dieselfahrzeug finanziert oder geleast sein, kann der Vertrag gegebenenfalls widerrufen werden. Eine Rückabwicklung ist prinzipiell immer dann möglich, wenn der Vertrag fehlerhaft ist. Ob ein solcher fehlerhafter Vertrag vorliegt, sollte jedoch anwaltlich geprüft werden – Ersteinschätzungen sind meist kostenlos. Grundsätzlich ist diese Option eine der besten, da sie mit einem geringen Aufwand verbunden ist und das Problem schnell löst. Der Widerruf eines fehlerhaften Finanzierungsvertrags ist übrigens auch dann möglich, wenn der BMW nicht in den Abgasskandal verwickelt war. Es handelt sich hierbei also um ein Recht, von dem Fahrzeughalter in den unterschiedlichsten Situationen profitieren können.