Der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt zwar die Umsetzung, rechtliche Hürden zur Anordnung von Tempo 30 zu reduzieren, gleichzeitig lehnt der Automobilclub Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit in Städten ab. Die geplante Änderung der StVO dürfe sich nicht als Einführung von generellem Tempo 30 durch die Hintertür entpuppen, warnt der ACV.
Jürgen Koglin, verkehrspolitischer Sprecher des ACV: „Eine bloße Anordnung von Tempo 30 bedeutet nicht, dass die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nachhaltig gesenkt wird. Auf breit ausgebauten Straßen durch die Stadt empfinden Autofahrer diese maximale Geschwindigkeit als Gängelei.“
Seit 1957 gilt innerorts die Basisgeschwindigkeit 50 km/h. „Die Bundesregierung kam in den letzten Jahrzehnten gut mit dieser Regelung in Ortschaften zurecht“, so Koglin weiter. Ein pauschales Tempo 30 sei nicht nachvollziehbar und zu weit gegriffen. Diese Forderung gleiche nahezu der Abschaffung des Individualverkehrs und auch des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Argumente, Unfallvermeidung durch einen kürzeren Bremsweg und die Senkung der Aufprallgeschwindigkeit, greifen zu kurz. „Damit das Tempolimit eingehalten wird, muss es auch von den Fahrenden akzeptiert werden“, so Koglin. Abseits von Vorfahrtsstraßen bestehen im überwiegenden Bereich des innerörtlichen Straßennetzes 30er-Zonen. Zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer in Wohngebieten und vor öffentlichen Einrichtungen, wie Kindergärten und Schulen, ist das eine sinnvolle Anordnung, doch eine wirkungsvolle und nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit ist besser durch entsprechende Baumaßnahmen gewährleistet. Der ACV fordert die kommunalen Straßenverkehrsbehörden dazu auf, in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen die Möglichkeiten der Umgestaltung zu prüfen und bei Neubau die Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen.
Bei der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in Städten und Ortschaften, warnt der ACV vor der Folge zähfließenden Verkehrs. Durch die geringe Geschwindigkeit kommt es insbesondere zu mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgängen sowie zu dichtem Auffahren.
Hinzu kommen längere Stand- und Wartezeiten an Kreuzungen und Einmündungen, die in Kombination mit dem Fahren im niedrigen Gang einen höheren Kraftstoffverbrauch und höhere CO2-Emissionen bedeuten. Die Auswirkungen spürt zudem der ÖPNV, für den sich darüber hinaus durch Fahrtzeitverlängerungen qualitative Nachteile ergeben.
Vor dem Hintergrund der Nachteile, die mit der Einführung von Tempo 30 in Städten verbunden sind, lehnt der ACV innerorts eine flächendeckende Basisgeschwindigkeit von 30 km/h ab. (dpp-AutoReporter/wpr)