Gerät ein Pkw wintertags ins Schleudern und gerät er dabei auf die Gegenfahrbahn, wo er stehen bleibt, so kann er (beziehungsweise seine Kfz-Haftpflichtversicherung) zu einem Viertel an einem nachfolgenden Schadenfall „beteiligt“ sein, wenn wegen seines Verhaltens ein anderer Autofahrer „in die Eisen steigen“ muss und dabei ein – mit überhöhter Geschwindigkeit heran brausender – Lkw auffährt. Das Oberlandesgericht München legte die Schadenquoten wie folgt fest: Schleudernder Pkw: 25 Prozent. Auffahrender LKW 75 Prozent. „Voll bremsender“ Pkw 0 Prozent. (OLG München, 10 U 641/12) (Wofgang Büser/dpp-AutoReporter)
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