Die Länder haben in ihrer Sitzung am 27. März 2015 ein Gesetz zur verbesserten Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge gebilligt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz gibt den zuständigen Behörden in den Ländern die Möglichkeit, Vorteile für – besonders gekennzeichnete – Elektrofahrzeuge einzuführen. Hierzu zählen unter anderem reservierte Parkplätze an Ladestationen, geringere Parkgebühren oder die Erlaubnis, Bus- und Taxispuren zu nutzen. (dpp-AutoReporter)
Hinterlasse jetzt einen Kommentar