Seit dem Jahr 2013 muss der Führerschein der Klasse B alle 15 Jahre erneuert werden. Diese sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Der entsprechende EU-Beschluss wurde in deutsches Recht umgesetzt.
Auch der Motorradführerschein (Klasse A) muss künftig alle 15 Jahre verlängert werden. Für ihn gelten die gleichen Umtauschfristen wie für den Pkw-Führerschein.
43 Millionen Führerscheine sind vom Führerscheintausch betroffen und wurden oder müssen in den kommenden Jahren getauscht werden.
Ähnlich wie der Personalausweis, der alle zehn Jahre neu beantragt werden muss, wird auch der EU-weit einheitliche Führerschein nur noch eine begrenzte Gültigkeit haben.
Für den Neuantrag nach Ablauf der 15 Jahre seien aber weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest erforderlich.
Kosten
Die Gebühren für den Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein liegen bundesweit bei etwa 25 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für ein neues Passbild.

Die 15-Jahre-Regelung gilt nur für Führerscheine, die ab 2013 ausgegeben werden. Ältere Führerscheine bleiben bis 2033 gültig, ehe sie gegen die neue EU- Fahrerlaubnis eingetauscht werden müssen. Bei Lkw- und Busfahrern ist die Gültigkeit des Führerscheins nach Ministeriumsangaben schon seit 1998 auf fünf Jahre begrenzt.
In der EU gibt es bislang mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle, die durch die neue europäische Fahrerlaubnis ersetzt werden sollen. Brüssel verspricht sich dadurch eine höhere Fälschungssicherheit. Der Umtausch im 15-Jahre-Rhythmus soll zudem dafür sorgen, dass jeder Autofahrer ein relativ aktuelles Passfoto auf seiner Fahrerlaubnis hat. Darüber hinaus will man durch das einheitliche Dokument den innereuropäischen Führerscheintourismus eindämmen.
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