Ein Programm vom Bundesverkehrsministerium fördert die Nachrüstung von gewerblichen Handwerker- und Lieferfahrzeugen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt ab dem 1. Januar 2019 zunächst rund 333 Millionen Euro für Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereit. Diese Maßnahme soll die Städte die besonders von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind unterstützen. Die Nachrüstung senkt den NOx-Ausstoß eines Kleinlastwagens um bis zu 85 %.
Unser klares Ziel ist: keine generellen Fahrverbote in deutschen Städten. Deshalb rüsten wir schon heute dort nach, wo wir sofort spürbare Verbesserungen erreichen können. Und das sind ÖPNV-Busse, die täglich tausende von Kilometern in den Innenstädten unterwegs sind. Heute haben wir endlich ein positives Signal von der Europäischen Kommission bekommen, dass wir die Nachrüstung von ÖPNV-Bussen mit 80 Prozent fördern können. Denn pro Dieselbus können wir damit die Stickoxid-Emissionen um bis zu 90 Prozent reduzieren. Das macht die Luft in den Städten noch sauberer.
Bundesminister Andreas Scheuer zur Diesel-Nachrüstung
Folgende Fahrzeuge für Handwerker sollen von der Förderung profitieren:
- Leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen der Euro-Stufen Euro 3, 4, 5 und 6
- Schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 bis 7,5 Tonnen der Euro-Stufen Euro I, II, III, IV, V und EEV
- Der Firmensitz liegt in einer der 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte und Regionen mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
- Gewerbliche Fahrzeughalter, deren Unternehmen nennenswerte Aufträge in der Stadt haben (25% der jährlichen Aufträge oder mindestens ein Viertel ihres Jahresumsatzes muss in der Stadt liegen)
Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Einsparziele in Höhe von bis zu 85 Prozent auch im Realbetrieb erreicht werden. Die Nachrüstung dieser Fahrzeuge ist weniger komplex als bei den Pkw. Oft gibt es weniger Modellvarianten und mehr Bauraum wodurch die Nachrüstung von Stickoxidminderung-Systemen einfacher ist. Das BMVI hat dafür technische Anforderungen erarbeitet. Förderanträge für die Nachrüstung können ab sofort bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel.: 04941/602-788
E-Mail: Diesel-HWNR@bav.bund.de

Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen bei den leichten Lieferwagen (bis 3,5 Tonnen) laut Ministerium 4000 bis 8000 Euro pro Fahrzeug, bei den schweren Fahrzeugen mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht 6000 bis 12 000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Der Zuschuss pro Fahrzeug ist auf maximal 3800 Euro bzw. 5000 Euro begrenzt. Bei einer Antragstellung nach dem 31. Mai 2019 sind es 3000 Euro bzw. 4000 Euro. Das Förderprogramm ist bis Ende 2020 befristet. (ampnet/jri)
Handwerker die zusätzlich Rabatte wünschen, sollten sich kostenlos bei der Servicegesellschaft Deutsches Handwerk (SDH) registrieren. Wer sein Dienstfahrzeug über die SDH kauft, kann von bis zu 42 % Nachlass profitieren. Interessierte müssen dafür nur einen der Abrufscheine von SDH beantragen. Die Gesellschaft hat für Handwerker Rahmenverträge mit folgenden Herstellern abgeschlossen:
- Alfa-Romeo
- Citroen & DS Automobiles
- Fiat
- Ford
- Hyundai
- Jeep
- Kia
- Lexus Maserati
- Mazda
- Mitsubishi Motors
- Nissan
- Peugeot
- Renault
- Seat
- Skoda
- SsangYong
- Suzuki
- Toyota
- Volvo
Häufige Fragen zur Diesel-Affäre
Das Programm dient zur Nachrüstungen von schweren Kommunalfahrzeugen sowie für leichte und schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge. In den 15 besonders belasteten Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und in weiteren Städten, in denen bestandskräftige Luftreinhaltepläne wegen fehlendem rechtlichen Ermessenspielraums Verkehrsbeschränkungen vorsehen, sollen zusätzliche Maßnahmen angeboten werden wie:
a. Umtauschaktionen: Umtauschprämien, Leasingangebote, Rabatte sowie
b. technische Lösungen auch in Form von Pkw Hardware-Nachrüstungen.
Die Bundesregierung will Verkehrsverbote möglichst vermeiden. Sie will, dass alle Dieselfahrer ihre Fahrzeuge weiter uneingeschränkt nutzen können. Deshalb gibt es zusätzlich zum Sofortprogramm „Saubere Luft“ das „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ aufgelegt. Das Konzept stellt sicher, dass der weit überwiegende Teil aller deutschen Städte, die Grenzwerte baldmöglichst einhalten wird, ohne dass der einzelne Dieselfahrer belastet wird. Städte mit einer geringen Grenzwertüberschreitung sollen von Verkehrsbeschränkungen verschont bleiben. Das gilt für alle Städte, in denen 2017 ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen wurde. Verkehrsbeschränkungen wären in diesen Städten aufgrund der beschlossenen Maßnahmen unverhältnismäßig.
Auch Handwerker- und Lieferfahrzeuge legen hohe Fahrleistungen in Städten zurück. Die Bundesregierung fördert daher auch die Hardware-Nachrüstung mit einem Stickoxid-Minderungssystem. Das Förderprogramm gilt großflächig in den 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten. Das heißt in den Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahr 2017 (Quelle: Umweltbundesamt). Förderberechtigt sollen sein: Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 – 7,5 Tonnen die ihren Firmensitz in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben, sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat. Die Förderquote soll bis zu 80 Prozent der Kosten betragen. Die Bundesregierung wird mit den Automobilherstellern über die Übernahme des Restanteils verhandeln.
Nein. Der Bund kann die Hersteller nicht zu Hardware-Nachrüstungen verpflichten, weil die Typgenehmigungen für die Fahrzeuge rechtmäßig erteilt wurden. Dem steht auch das Europarecht entgegen. Wer sein Fahrzeug nachrüsten lassen möchte, kann dies auf freiwilliger Basis tun. Dies kann übrigens ggf. auch durch eine Optimierung der Motorsteuerung erreicht werden. Der Bund erwartet vom jeweiligen Automobilhersteller, dass er die Kosten einschließlich des Einbaus übernimmt. Die Hersteller VW und Daimler haben die hundertprozentige Übernahme der Kosten für eine Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw bis zu einer Höhe von 3.000 Euro zugesagt.