Die Weiberfastnacht am 12. Februar markiert für viele Jecken den Beginn der schönsten Jahreszeit. Wer sich Karneval ohne Alkohol nicht vorstellen kann, sollte auf das eigene Auto oder Fahrrad verzichten und auf Alternativen umsteigen.
Gerade in der Karnevalszeit setzt die Polizei vermehrt auf Verkehrskontrollen. Strafbar macht sich bereits, wer mit mehr als 0,3 Promille Alkoholgehalt im Blut Auto fährt und Anzeichen von Fahrunsicherheit aufweist oder einen Verkehrsunfall verursacht. Ab 0,5 Promille begehen Autofahrer in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit – ganz gleich ob Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder gar ein Unfall geschieht (§ 24a StVG).
Da niemand den eigenen Alkoholpegel kennt und sich auch nicht an Grenzwerte herantrinken sollte, rät die DVW zur Befolgung der Devise „Wer fährt, trinkt nicht; wer trinkt, fährt nicht“. Als Alternativen zum Auto bieten sich Taxis oder Busse und Bahnen an. In der Karnevalszeit erweitern viele Verkehrsbetriebe ihr Angebot, damit alle sicher nach Hause kommen.
Wer morgens schon mit Bier, Sekt und Wein anstößt, hat die Promillewerte schnell erreicht. Bereits ab 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration beurteilen Autofahrer die Entfernung und Geschwindigkeit eines herannahenden Pkw nicht mehr richtig; ab 0,5 Promille lässt die Sehleistung nach. Ab 0,8 Promille kommt es zum sogenannten „Tunnelblick“ – das heißt der Radfahrer blendet Pkw, die sich nähern, völlig aus. Ab diesem Promillewert verlängert sich die Reaktionszeit um 50 Prozent. Ab 1,1 Promille nimmt die Risikobereitschaft zu und der Kontrollverlust über das eigene Trinkverhalten setzt ein.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Restalkohol am Morgen. Wer nach einer durchzechten Nacht und wenig Schlaf ins Auto steigt, hat mit großer Wahrscheinlichkeit den konsumierten Alkohol noch nicht vollständig abgebaut. Je nach Körpergewicht und Konstitution baut der menschliche Körper pro Stunde zwischen 0,1 und 0,2 Promille Alkohol im Blut ab. (dpp-AutoReporter)