Jetzt macht die DUH erneut Radau: Diesmal reichte sie vor Gericht gegen Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart Klage wegen angeblicher Überschreitung der Grenzwerte für die Stickstoffdioxidbelastung durch Autoabgase in den jeweiligen Innenstädten ein. Außerdem strengte sie Vollstreckungsverfahren gegen das bayerische und das hessische Umweltministerium an, weil Darmstadt, München und Wiesbaden, die bereits gegen die DUH wegen zu hoher Luftqualitätswerte vor dem Kadi verloren hatten, ihre Umweltschutzpläne trotzdem bisher nicht entsprechend geändert hätten. Es handele sich, so hieß es, um „die bisher höchste Klagewelle für saubere Luft in Deutschland“.
„Saubere Luft werden wir auf dem Gerichtsweg einklagen“, verkündete Jürgen Resch selbstherrlich. „Nachdem die Bundesregierung darauf verzichtet, gegenüber den Autokonzernen die Einhaltung der geltenden Abgas-Grenzwerte für Diesel-Pkw durchzusetzen, haben Diesel-Fahrzeuge ihre Zukunft verspielt“, kritisierte er wenige Tage danach, als Greenpeace eine drastische Erhöhung der Steuer für Dieseltreibstoff forderte. Dabei kehrte er nicht nur die Tatsachen unter den Teppich, dass Benziner mehr Kohlendioxid als moderne Dieseltriebwerke in die Luft blasen und Heizungen mit Öl das Ihre zur Luftverschmutzung beitragen. Außerdem war ihm durch die Lappen gegangen, dass die angeklagten Städte bis auf Aachen samt und sonders an viel befahrenen Wasserstraßen liegen, wo die Motoren der Binnenschiffe nicht gerade reinen Sauerstoff emittieren. Nach bewährter DUH-Strategie schob er auch gleich eine Statistik hinterher, deren Grundlagen unbekannt sind und deren Wahrheitsgehalt niemand überprüfen kann: Jährlich käme es in Deutschland zu etwa 10 000 bis 19 000 „vorzeitigen“ Todesfällen aufgrund von Feinstaub- und Stickoxidemissionen aus Dieselfahrzeugen.
Stellt sich die Frage, wer die Lorbeeren aus dem fortwährenden Krawall erntet. Die Antwort liegt auf der Hand. Da ist einmal der Rechtsanwalt Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger in Berlin, der die DUH seit zehn Jahren in Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt. Bei jeweils mindestens fünfstelligen Streitwertbeträgen vor Gericht kommt für ihn ein nettes Sümmchen an Honorar zusammen. Außerdem dürfte er auch nennenswert an Abmahngebühren einstreichen. Immerhin mahnt die DUH in großem Umfang Autohändler kostenpflichtig ab, die sich in Verkaufsanzeigen nicht peinlichst an die Energiekennzeichnungsvorschriften halten.
Darüber hinaus steckt auch ein Betrag in Millionenhöhe daraus in den jährlichen Einnahmen der DUH. Im aktuellen Jahresbericht 2014 erklärt der Verein seine Finanzierung wörtlich unter anderem mit „Einnahmen des Verbraucherschutzes, die zum größten Teil aus der Kontrolle von Unternehmen stammen, die gegen die Regeln der Energieverbrauchskennzeichnung verstoßen haben. Zuwendungen von Justizbehörden, sogenannte Bußgelder, tragen ebenso zu den Einnahmen bei“.
Die neuerliche Belästigung der Gerichte deutet darauf hin, dass die Deutsche Umwelthilfe kurz vor Jahresschluss die Kasse noch einmal so richtig klingeln lassen möchte. (ampnet/hrr)
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