Mit dem Parkplatzfinder finden Sie schnell und einfach einen Parkplatz und ersparen sich so die mühsame Parkplatzsuche. Hier finden Sie Informationen zu den Parkgebühren, den Öffnungszeiten und den Einfahrtshöhen.
Parkplatzsuche wird für Schwerbehinderte leichter
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) erhalten auf Antrag vom LBV (Landesbetrieb Verkehr) die Genehmigung, mit Ihrem Fahrzeug bestimmte Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu dürfen.

Was muss ich für einen Parkausweis für Behinderte mitbringen?
- Schwerbehindertenausweis
- Gültigen Personalausweis
- 1 Paßfoto neueren Datums (Größe 35x45mm)
Weiterhin können folgende Ausnahmen für den Verkehr erteilt werden
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) erteilt auch folgende Ausnahmegenehmigungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen Homepage Ihres Bundesland oder Rathauses.
- Ausnahmegenehmigung für Sonntagsfahrverbot
- Halt- und Parkvorschriften
- Gurt- oder Helmtragepflicht
- Anwohnerparken für Gewerbetreibende
- Befahren von Fußgängerzonen
Siehe auch weitere Links zum Thema Parkplatz: