Das Amtsgericht Rheinbach gab ihm teilweise Recht. Eine Mietminderung könne er zwar nicht verlangen, da er den Verleiher nicht unmittelbar nach Entdeckung auf die Mängel hingewiesen hatte. Er habe allerdings ein Recht, seine Kaution zurückzubekommen, denn die Kratzer seinen im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung entstanden. Abnutzungen wie kleine Kratzer seien eine einfache Folge von Urlaubsfahrten mit einem Wohnmobil, urteilten die Richter. Sie könnten dem Mieter daher nicht zur Last gelegt werden.
Anders sehe die Sache bei der Delle am Heck des Fahrzeugs aus. Hier habe der Mann die Fahrräder unsachgemäß befestigt und so einen Schaden verursacht. Für diesen müsse er auch haften. Nach Abzug der Kosten für diese Reparatur müsse er aber seine Kaution ausbezahlt bekommen. (ampnet/jri)