Versicherungs- Erstprämie nicht bewiesen – wird bei Unfall teuer

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Hat ein Autofahrer kurz nach dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung einen Unfall verschuldet, für den die Versicherungsgesellschaft (hier in Höhe von 7.160 €) eingetreten ist, so kann sie den Betrag vom Versicherungsnehmer zurückfordern, wenn dieser es versäumt hatte, die Erstprämie zu überweisen. Es genügt nicht, dass er behauptet, dem Versicherer eine Einzugsermächtigung mittels Lastschrift erteilt zu haben, wenn diese Ermächtigung nicht vorliegt und er auch mittels eines Zeugen nicht beweisen kann, den Auftrag veranlasst zu haben.

(Der vom Versicherten benannte Zeuge wusste außer der Tatsache, dass ein entsprechendes Papier in der Geschäftsstelle abgegeben worden sei, kein einziges Detail, wie und in welcher Form das geschehen sein sollte, so dass das Gericht seine Aussage nicht berücksichtigte. Die Versicherung konnte den gesamten Betrag zurückfordern und war nicht auf den sonst auf 5.000 Euro begrenzten Rückforderungsanspruch beschränkt, der zum Beispiel fällig werden kann, wenn ein Unfall wegen Überfahrens einer „roten Ampel“ zustande gekommen war.) (LG Duisburg, 6 O 15/12) (dpp-AutoReporter)


Beitrag zuletzt aktualisiert am 24. Juli 2015