Hast du dir auch schon mal die Frage gestellt, wie du nach dem Autokauf mit deinem nicht zugelassenen Fahrzeug zur Zulassungsstelle kommst? Damit bist du nicht allein. Es gibt so manche Tücke im Straßenverkehr, die erst bei genauerer Betrachtung auffällt. Vielleicht möchtest du auch nicht so lange warten, bis die Zulassungsstelle dein Nummernschild ausgestellt hat.
Für dieses Problem gibt es eine praktische Lösung: Du kannst einfach online ein Wunschkennzeichen reservieren und hast es innerhalb kürzester Zeit in deinen Händen. Jetzt lässt du dir von der Zulassungsstelle nur noch die Plaketten für TÜV und HU aufdrücken und darfst offiziell fahren. Aber wie kommt denn das Auto zur Zulassungsstelle, wenn es noch gar nicht zugelassen ist?

Fahren ohne Kennzeichen ist ohne Ausnahme verboten
Während du ohne Zulassung und mit Kennzeichen zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren darfst, ist die Fortbewegung deines Autos ohne Nummernschild immer tabu. Dir drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg.
Verlierst du unterwegs beide Kennzeichen oder sie werden dir gestohlen, musst du Abhilfe schaffen. Dafür reicht (für die Fahrt zur Zulassung) ein selbst gemaltes Pappschild, das die Identifizierung deines Autos ermöglicht.
Achtung: Wurden dir beide Kennzeichen gestohlen, melde den Diebstahl sofort. So verhinderst du, dass jemand anderes unerlaubt mit deinen Nummernschildern unterwegs ist.
Zulassung deines Autos in Deutschland und Fahrverbot
In Deutschland darfst du ein Fahrzeug ohne Zulassung nicht auf der Straße bewegen. Bevor du aber endlich alle Papiere in der Hand hältst, wartet auf dich jede Menge Arbeit. Die Zulassung erledigst du bei der hierfür zuständigen Behörde (deiner Stadt).
Von dort erhältst du schließlich den Fahrzeugschein ausgehändigt, der dein Beleg für die Registrierung des Autos ist. Damit dein Auto nun auch noch eine Betriebserlaubnis bekommt, musst du verschiedene Nachweise erbringen:
- Typengenehmigung für dein Fahrzeug
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
- Elektronischer Versicherungsnachweis
Wusstest du, dass die Versicherung in Deutschland vorgeschrieben ist? Du erhältst nur dann die Zulassung für dein Auto, wenn du schon vorher eine Police abgeschlossen hast. Bei so viel Stress stellt sich manch einer die Frage, ob die Fahrt nicht ohne Zulassung möglich ist. Keine gute Idee, denn das ist in Deutschland verboten!
Das gilt auch dann, wenn dein Auto schon einmal zugelassen war und die Zulassung abgelaufen ist. Du musst zunächst eine neue Genehmigung beantragen, bevor du dein Auto wieder im Straßenverkehr bewegen darfst.
Was viele nicht wissen: Selbst wenn „nur“ dein TÜV abgelaufen ist und du die Frist für die HU überschritten hast, gilt dein Auto als nicht mehr zugelassen. Wirst du damit erwischt, drohen dir die gleichen Strafen wie bei einer gar nicht erst erfolgten Zulassung. Info: Bezahlst du die Kfz-Steuer nicht, ist dein Auto nicht mehr für den Straßenverkehr geeignet, da nicht mehr offiziell zugelassen!
Wann ist Fahren ohne Zulassung offiziell erlaubt?
Bist du im Besitz eines Nummernschildes, hast aber noch keine offizielle Zulassung, darfst du ohne diese zur Zulassungsstelle fahren. Nötig ist das nicht zwingend, da du dein Fahrzeug heute auch online anmelden kannst. Möchtest du aber lieber vor Ort alles klären, ist diese Fahrt (ohne Umwege und nur mit Kennzeichen) ausnahmsweise erlaubt.
Das gilt auch für alle anderen Fahrten, die direkt mit dem Zulassungsprozess in Verbindung stehen. Hast du einen Termin zur Hauptuntersuchung für den TÜV, darfst du mit Kennzeichen und ohne Plaketten losfahren.
Achtung, wichtig: Es reicht nicht aus, dein gewünschtes Kennzeichen zu reservieren. Fahren darfst du das Auto nur dann, wenn die Daten bereits bei der Behörde hinterlegt sind. Das kannst du bequem via Internet erledigen und sparst dir stressige Wege.
Meldest du ein Auto ab, darfst du es bis zum Ende des Abmeldetages noch weiter fahren. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass du deine Kennzeichen noch hast. Sobald diese an jemand anderen weitergegeben und zugeteilt wurden, darfst du sie nicht mehr nutzen. Beachte bitte: Steuerst du die Zulassungsstelle oder die Werkstatt an, musst du zwingend den kürzesten Weg wählen. Schon der Zwischenstopp im Supermarkt, um dir etwas zu trinken zu kaufen, ist verboten und bringt nur Ärger.
Wie hoch ist die Strafe beim Fahren ohne Zulassung?
Über 48 Millionen Autos sind auf deutschen Straßen zugelassen, die Wahrscheinlichkeit, ohne Zulassung erwischt zu werden, ist gering. Das legitimiert unzulässige Fahrten aber keineswegs, denn du gefährdest nicht nur die öffentliche Ordnung.
Ist dein Auto beispielsweise nicht versichert und du bewegst es auf der Straße, kann es teuer für dich werden. Die Fahrt ohne Zulassung und Versicherung gilt als Straftat und kann im schlimmsten Fall mit einer Gefängnisstrafe von maximal einem Jahr geahndet werden.
Gängiger sind allerdings empfindliche Geldstrafen, die bis zu 180 Tagessätze betragen können. Ist hingegen nur deine Zulassung erloschen, dein Auto aber weiterhin versichert, wird es nicht ganz so teuer. Bis zu 70 Euro werden fällig, außerdem erhält dein Punktekonto in Flensburg einen Punkt. Mit Sanktionen musst du auch rechnen, wenn du die anstehende Hauptuntersuchung nicht rechtzeitig durchführen lässt. Meist fällt die abgelaufene Plakette erstmal nicht auf, gerätst du aber in eine Verkehrskontrolle, wird es teuer.
Mit folgenden Gebühren ist zu rechnen:
- Frist um maximal vier Monate überschritten: Bußgeld von 25 Euro
- Frist um mindestens vier und maximal acht Monate überschritten: Bußgeld von 60 Euro
- Frist um mehr als acht Monate überschritten: Bußgeld von 75 Euro
Sobald du deine HU mehr als vier Monate versäumt hast, erhältst du zusätzlich zum Bußgeldbescheid noch einen Punkt in Flensburg. Du kannst sie zwar aktiv wieder abbauen, acht Punkte gehen aber mit einem Entzug deiner Fahrerlaubnis einher.
Fazit: Ohne Zulassung und Kennzeichen zu fahren wird teuer!
Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Freiheitsstrafen drohen, wenn du ohne Versicherung, ohne Kennzeichen oder ohne Zulassung auf der Straße unterwegs bist.
Während es fürs Fahren ohne Zulassung wenige Ausnahmen gibt (mit Versicherung und Kennzeichen), ist das Fehlen von Nummernschild und Versicherung kein Kavaliersdelikt. Du riskierst empfindliche Strafen, die einfach zu vermeiden sind.
Weitere Links: