Filmkennzeichen

Fahrzeuge, die wir in Filmen sehen, tragen Kennzeichen. Viele Menschen fragen sich, ob diese einem tatsächlich zugelassenen Auto zuzuordnen oder vollkommen fiktiv sind. In der Tat gibt es diese beiden Möglichkeiten.

Es kann sich um ein mit diesem Nummernschild zugelassenes Kraftfahrzeug handeln, doch die Filmgesellschaft kann auch ein fiktives Autokennzeichen – ein sogenanntes Spielkennzeichen – verwendet haben. Letzteres kommt beispielsweise als Sonderkennzeichen, aber auch in historischen Filmen und bei diversen anderen Szenarien wie besonderen Drehorten im Ausland zum Einsatz. Für rein fiktive Kennzeichen braucht man keine behördliche Genehmigung. Das wird gerne genutzt um Kosten zu sparen. Dafür eignen sich Kürzel für Städte die es in Deutschland nicht oder nicht mehr gibt. Fantasiekennzeichen sind ebenfalls erlaubt.

Polizeifahrzeug mit Filmkennzeichen
Filmproduktionen greifen bei den Dargestellten Fahrzeugen auf Filmkennzeichen um Probleme mit bestehenden Kennzeichen zu vermeiden. Diese können gesondert bei Behörden beantragt werden. Foto: Ralf Roletschek

Regeln für amtliche Kennzeichen im Film

Ein amtliches Autokennzeichen, das zu einem zugelassenen Fahrzeug gehört, darf bei Filmaufnahmen inklusive Werbeaufnahmen nur dann für die Zuschauer erkennbar sein, wenn der Halter dafür seine Zustimmung erteilt hat.

Vielfach fahren im Film Autos, die der Filmgesellschaft oder einem der Darsteller gehören und die mit dem sichtbaren Nummernschild zugelassen wurden. Es bestünde aber auch die Möglichkeit, dass sich das Produktionsteam ein Kennzeichen ausdenkt, das bei einem Gegenwartsfilm wahrscheinlich zu einem anderen Wagen gehört. In diesem Fall wäre dessen Halter zu ermitteln und nach seiner Zustimmung zu fragen. Für diese Variante kann es viele Gründe geben. So soll vielleicht in einer Filmszene eine Stretchlimousine vorfahren, die sich die Filmgesellschaft von einem Verleiher vor Ort beschafft. Dieser wünscht allerdings nicht, dass sein Fahrzeug über das Nummernschild von den Zuschauern zu identifizieren ist, weil er nicht mit dem voraussichtlichen Ansturm von Kunden konfrontiert werden möchte, die nach der Ausstrahlung des Films unbedingt dieses Auto ausleihen wollen. Also verwendet das Filmteam aus Gründen der Authentizität ein anderes Autokennzeichen, das wahrscheinlich in der betreffenden Stadt wirklich existiert. Dessen Halter muss seine Zustimmung geben.

Verwendung von Spielkennzeichen

Wenn sich die Verwendung eines amtlichen Kennzeichens aus verschiedenen Gründen nicht anbietet, verwendet die Produktionsgesellschaft beim Dreh Spielkennzeichen.

Diese bringen verschiedene Vorteile mit. So dürfen sie auf dem Privatgelände der Filmgesellschaft oder in anderen Bereichen, die klar vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrennt sind, ohne Genehmigung verwendet werden. Bei reinen Studiofilmen ist das die gängige Variante. Spielkennzeichen gibt es in zwei verschiedenen Varianten:

  1. Kennzeichen, die vollständig fiktiv sind: Hierbei handelt es sich um reine Fantasiekennzeichen, aber auch um andere Nummernschilder, die nicht gebräuchlich sind. Das wären beispielsweise Autokennzeichen, die den Code einer Stadt oder eines Landkreises tragen, den es in dem betreffenden Land (Drehort) gar nicht gibt. Ebenso zählen historische Kennzeichen aus der DDR oder noch früheren Epochen dazu. Das Filmteam kann sie gänzlich ohne vorherige Antragstellung verwenden, es benötigt hierfür keine Genehmigung.
  2. Spielkennzeichen, die aktuell verwendet werden könnten: Das sind Nummernschilder und Sonderkennzeichen, welche eine Kfz-Zulassungsbehörde tatsächlich in ihrem Bestand führt, aber derzeit nicht vergeben hat. Die Filmproduktionsgesellschaft kann deren Reservierung für ihre Dreharbeiten bei der Zulassungsbehörde beantragen. Es ist stets die Zulassungsbehörde am Drehort beziehungsweise demjenigen Ort zuständig, aus dem das im Film sichtbare Fahrzeug stammen soll.

Spielkennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr

Die Verwendung von Spielkennzeichen bietet sich auf dem Studiogelände und sonstigen, vom öffentlichen Straßenverkehr strikt getrennten Arealen an. Doch es könnte erforderlich werden, für eine bestimmte Filmszene die damit ausgestatteten Fahrzeuge doch im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Dann benötigt die Filmgesellschaft für diesen Dreh eine Ausnahmegenehmigung für das Fahrzeug (§ 47 Absatz 1 Nummer 1 FZV). Für den betreffenden Antrag an die Behörde sind diese Angaben nötig:

  • Angaben zur Filmgesellschaft mit Firmenbezeichnung, Adresse, gegebenenfalls abweichender Rechnungsanschrift und Ansprechpartnerin mit Email-Adresse und Telefon
  • Angabe des Zeitraums und des Ortes für den Fahrzeugeinsatz
  • Titel des Films
  • Amtliches Kennzeichen, welches das genutzte Fahrzeug wirklich trägt
  • Verwendetes Spielkennzeichen
  • Angaben zum Fahrzeug (Hersteller, Markenbezeichnung, Fahrzeug-Identnummer)

Fahrzeug, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, müssen grundsätzlich zugelassen sein.

Auch ein Kurzzeitkennzeichen nur für den Dreh ist nicht zulässig. Eine Ausnahme machen die roten Sonderkennzeichen für Händler. Diese genehmigen manche Behörden, obwohl sie eigentlich nur für Probefahrten und Überführungen zulässig sind (§ 16 FZV).

Spielkennzeichen beantragen

Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung beträgt um die 100 Euro pro Fahrzeug und sollte 20 bis 30 Tage vor Drehbeginn beantragt werden.
Für die größten deutschen Städte können ein Filmkennzeichen bei den Behörden beantragt werden:

Beispiele für fiktive Nummernschilder und Städte

  • IM – Imma
  • NA – Die Abkürzung „NA“ steht für „not available“ (nicht verfügbar).
  • BE – Alter Landkreis einer preußischen Provinz.
  • LIE – Liebernich
  • KER – Kerkweiler
  • KAL – Kaltenthal (fiktiv).
  • IKS – Ließt sich wie der Buchstabe „X“ und steht für „Unbekannt“.

Alternativen zur Ausnahmegenehmigung

Es gibt eine Alternative zur Ausnahmegenehmigung, wenn Spielkennzeichen im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen sollen. Die Polizei kann diesen Raum vorübergehend entwidmen und damit dem Privatgrund gleichsetzen, auf dem Spielkennzeichen genehmigungsfrei genutzt werden dürfen. Das bietet sich an, wenn ein kurzer Dreh beispielsweise in einer Nebenstraße, auf einem Supermarktparkplatz, einem Betriebsgelände oder ähnlichen Locations stattfinden soll.

Supermarktparkplätze und Betriebsgelände sind schon dann kein öffentlicher Raum mehr, wenn sie durch eine geschlossene Schranke von diesem getrennt werden. Eine weitere Alternative ist das Überpixeln von amtlich zugeteilten Autokennzeichen bei einer Nacharbeitung im Studio. Diese Variante verwenden Filmemacher fast nie, weil das bei den Zuschauern nicht ankommt.

Fazit

Wenn wir Autokennzeichen im Film sehen, können wir nicht wissen, ob diese real existieren oder nicht. Diese Frage haben sich bestimmt schon viele Zuschauerinnen gestellt.

Weitere Links: